Jahresabschluss 2016 des Oberbergischen Kreises

Öffentliche Bekanntmachung

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Jahresabschluss 2016 des Oberbergischen Kreises


Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2016 des Oberbergischen Kreises gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.11.2016 (GV. NRW, S. 966) in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.11.2016 (GV. NRW, S. 966), festgestellt. Dem Landrat wurde gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit Erträgen in Höhe von 366.691.132,42 €, Aufwendungen in Höhe von 372.532.724,92 € und mit einem Ergebnis von -5.841.592,50 € bei einer Bilanzsumme von 386.875.432,65 € ab. Der Kreistag hat beschlossen, das Ergebnis 2016 mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen. Diese Beschlüsse werden hiermit gem. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss wurde der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.12.2017 angezeigt.

Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2016, bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Anhang, unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Oberbergischen Kreises und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Wesentlichen zutreffend dar. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Jahresabschluss und der Lagebericht 2016 liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Schlussbericht kann im Verwaltungsgebäude Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 4, in 51643 Gummersbach, montags bis freitags, in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr eingesehen werden und ist unter der Adresse www.obk.de im Internet verfügbar.


Gummersbach, den 15. Dezember 2017

gez.
Jochen Hagt
-Landrat-

Veröffentlichungsdatum: 20.12.2017