Veröffentlichungspflicht nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Öffentliche Bekanntmachung

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Veröffentlichungspflicht nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz

 

Nach § 15 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) mit Stand vom 27.05.2017 geben die Mitglieder des Kreistages sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gem. § 28 Abs.2 Kreisordnung gegenüber dem Landrat schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben sind nach § 16 KorruptionsbG in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Hierzu liegt eine Zusammenstellung der Angaben der Kreistagsmitglieder, der sachkundigen Bürger/innen und des Landrats in der Zeit vom 09.04.2018 bis 29.05.2018 im Raum 2-04 der Rechnungsprüfung des Oberbergischen Kreises, Augustastr.12, 51643 Gummersbach zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises aus.

 

Gummersbach, 18.03.2018
Im Auftrag
gez.
Frank C. Damerau
-Rechnungsprüfung-

Veröffentlichungsdatum: 19.03.2018