ZV Naturpark Satzungsneufassung

Öffentliche Bekanntmachung

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Änderung und Neufassung der Verbandssatzung des
Zweckverbandes Naturpark Bergisches Land

Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Anzeige zur Änderung der Zweckverbandssatzung durch die Bezirksregierung Köln am 24.07.2018 bestätigt und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 29 vom 23.07.2018 bekanntgemacht worden ist.


Gummersbach, den 30.07.2018
Im Auftrag
gez.
Teschke

Veröffentlichungsdatum: 31.07.2018