Jahresabschluss 2017 des Oberbergischen Kreises

Öffentliche Bekanntmachung

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Jahresabschluss 2017 des Oberbergischen Kreises

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2017 des Oberbergischen Kreises gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW, S. 90) in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW, S. 90), festgestellt. Dem Landrat wurde gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit Erträgen in Höhe von 388.083.243,46 €, Aufwendungen in Höhe von 385.211.878,09 € und mit einem Ergebnis von +2.871.365,37 € bei einer Bilanzsumme von 393.970.686,74 € ab. Der Kreistag hat beschlossen, das Ergebnis 2017 mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen. Diese Beschlüsse werden hiermit gem. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss wurde der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.12.2018 angezeigt.

Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2017, bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Anhang, unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Oberbergischen Kreises und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Wesentlichen zutreffend dar. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Jahresabschluss und der Lagebericht 2017 liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Schlussbericht kann im Verwaltungsgebäude Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 4, in 51643 Gummersbach, montags bis freitags, in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr eingesehen werden und ist unter der Adresse www.obk.de/kreishaushalt im Internet verfügbar.

 

Gummersbach, den 12. Dezember 2018
 

gez.

Jochen Hagt

Landrat

 

Veröffentlichungsdatum: 17.12.2018