Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine)

Öffentliche Bekanntmachung

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Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), Erster Planentwurf hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG NRW i.V.m. § 3 PlanSiG


Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 24. Sitzung am 13.03.2020 den ersten Planentwurf des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) des Regionalplans Köln zur Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.

Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2020 Maßstab 1:50.000

Inhaltlich umfasst der Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, auf dessen Basis sämtliche Inhalte des aktuellen Regionalplanes Köln bzgl. der Sicherung und des Abbaus oberflächennaher nichtenergetische Bodenschätze für Lockergesteine überarbeitet werden (also für die Rohstoffgruppen Kies/Kiessand, Ton/Schluff und präquartäre Kiese und Sande).

Der erste Planentwurf des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe legt zeichnerisch „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) für nichtenergetische Rohstoffe als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten und Reservegbiete als Vorranggebiete fest. Dabei werden ausreichend BSAB vorgehalten, um einen Versorgungszeitraum von mindestens 25 Jahren für alle Lockergesteine (Kies/Kiessand, Ton/Schluff, präquartäre Kiese und Sande) zu gewährleisten. Bestehende BSAB werden dabei zum Teil zurückgenommen bzw. verkleinert. Der Teilplan sieht darüber hinaus die Festlegung textlicher Ziele und Grundsätze vor, um die zukünftite Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung räumlich zu steuern.

Der Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe soll der Wirtschaft und der Bevölkerung eine sichere und bedarfsgerechte Versorgung mit nichtenergetischen Rostoffen garantieren und dem gesellschaftlichen Interesse an einer sparsamen und umweltverträglichen Nutzung von Rohstoffen, auch für kommende Generationen, nachkommen.

Formal handelt es sich bei dem Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe um eine mehrere sachliche bzw. räumliche Teilabschnitte umfassende Regionalplanänderung, nämlich die Teilabschnitte Region Aachen, Region Bonn/Rhein-Sieg, Region Köln, und Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville.

Gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) wird der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, zu dem ersten Planentwurf des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) Stellung zu nehmen.

Die Planunterlage umfasst:

  • Teil A. Textlicher Teil (Textliche Festlegungen, Planbegründung),
  • Teil B. Anhang A bis G,
  • Teil C. Zeichnerische Festlegungen (Karten 1 – 3),
  • Teil D. Umweltbericht nebst Anhängen A bis C,
  • Teil E. Beteiligtenliste

Gemäß § 3 PlanSiG wird von einer physischen öffentlichen Auslegung abgesehen. Stattdessen erfolgt eine „digitale öffentliche Auslegung“, also eine Auslage durch Veröffentlichung im Internet.

Die Planunterlage kann in der Zeit vom

                        07. September 2020 bis einschließlich 09. November 2020

auf der Internetpräsenz der Bezirksregierung Köln heruntergeladen werden (zip-Datei, 500 MB):

http://url.nrw/BRK-TeilplanNR-Planentwurf1b

oder auf der Internetpräsenz des Oberbergischen Kreis:

www.obk.de/regionalplan

Die Regionalplanungsbehörde nimmt auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können. Als zusätzliches Informationsangebot bietet die Regionalplanungsbehörde daher im o.g. Zeitraum gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in begründeten Fällen den Versand der Unterlagen auf einem USB-Stick an. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Regionalplanungsbehörde: telefonisch unter 0221/147-3516, per Mail an regionalplanung@brk.nrw.de oder schriftlich an Bezirksregierung Köln, Regionalplanungsbehörde, Dezernat 32, Zeughausstr. 2 – 10, 50667 Köln.

Die Planunterlage liegt zudem in der Zeit vom

07. September 2020 bis einschließlich 09. November 2020

bei der Bezirksregierung Köln, Zeughaustr. 2 – 10, 50667 Köln nach telefonischer Voranmeldung unter 0221 147-3516 oder regionalplanung@brk.nrw.de zur Einsichtnahme durch jedermann aus.

Stellungnahmen zur beabsichtigten Planänderung können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden:

  • elektronisch per E-Mail an regionalplanung@brk.nrw.de oder an bauleitplanung@obk.de
    Bitte geben Sie dazu in der Betreffzeile Ihrer eMail, nur die Kurzbezeichnung – Öff Lockergesteine – an. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich.
     
  • per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln oder an Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität, Moltkestraße 34, 51643 Gummersbach

Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Stellungnahmen sollten unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Stellungnehmenden darüber hinaus sollten schriftliche Stellungnahmen in lesbarer Form abgegeben werden.

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht.

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Regionalrat einbezogen.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlage und Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet.
 

Gummersbach, 20.08.2020
Im Auftrag
gez.
Tünker

Veröffentlichungsdatum: 24.08.2020