Jahresabschluss 2019 des Oberbergischen Kreises

Öffentliche Bekanntmachung

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Jahresabschluss 2019 des Oberbergischen Kreises

Der Kreisausschuss hat im Wege der Delegation nach § 50 Abs. 4 Kreisordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916), in seiner Sitzung am 10.12.2020 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2019 des Oberbergischen Kreises gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916), in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) festgestellt. Dem Landrat wurde gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit Erträgen in Höhe von 414.778.402,13 €, Aufwendungen in Höhe von 418.918.571,60 € und mit einem Ergebnis von -4.140.169,47 € bei einer Bilanzsumme von 402.008.590,63 € ab. Der Kreisausschuss hat beschlossen, das Ergebnis 2019 mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen. Diese Beschlüsse werden hiermit gem. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der vom Kreisausschuss festgestellte Jahresabschluss wurde der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.12.2020 angezeigt.

Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2019, bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Anhang, unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Haushaltsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Oberbergischen Kreises und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Wesentlichen zutreffend dar. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Jahresabschluss und der Lagebericht 2019 liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Schlussbericht kann im Verwaltungsgebäude Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 4, in 51643 Gummersbach, montags bis freitags, in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr eingesehen werden und ist unter der Adresse www.obk.de/kreishaushalt im Internet verfügbar.


Gummersbach, den 14. Dezember 2020
gez.
Jochen Hagt
Landrat

Veröffentlichungsdatum: 18.12.2020