BESCHLUSS DER BODENRICHTWERTE zum 01.01.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Wappen Gutachterausschuss des Oberbergischen Kreises Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis

 

BESCHLUSS DER BODENRICHTWERTE zum 01.01.2021

Für das  Gebiet der  Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises  sind gemäß

§ 196  (1) Baugesetzbuch und § 37 (1) der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.

Die Bodenrichtwertsitzung zum Stichtag 01.01.2021 hat am 11.02.2021 stattgefunden.

Die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 37 (5) der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de oder https://rio.obk.de/ eingesehen werden.

Darüber hinaus werden auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.

Die Geschäftsstelle befindet sich  im  Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises, Fritz-Kotz-Str. 17a, 51674 Wiehl, Zimmer 2-08 im 2. Obergeschoss.


Wiehl, den 04.03.2021
gez. Gülicher
Vorsitzender

 

Veröffentlichungsdatum: 08.03.2021