Hinweisbekanntmachung über die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Oberbergischen Kreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements vom 03.02.2022
Öffentliche Bekanntmachung
Hinweisbekanntmachung über die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Oberbergischen Kreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements vom 03.02.2022
Am 14.02.2022 ist im Amtsblatt 7/2022 der Bezirksregierung Köln die Veröffentlichung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Oberbergischen Kreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements einschließlich des Genehmigungsvermerks erfolgt.
Gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) vom 01.10.1979 in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit auf die Veröffentlichung hingewiesen.
Das Amtsblatt ist im Internet unter dem folgenden Link abzurufen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2022/index.html
Gummersbach, den 21.02.2022
Im Auftrag
gez.
Goße