Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag des Oberbergischen Kreises

Öffentliche Bekanntmachung

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Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag
des Oberbergischen Kreises

Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Das Kreistagsmitglied Andrea Saynisch - Mitglied der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - hat am 17.06.2022 gegenüber dem Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises zur Niederschrift erklärt, dass sie mit Wirkung ab dem 30.06.2022 auf ihr Kreistagsmandat verzichtet.

Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass Herr Roland Wernicke, Am Steimel 9, 51702 Bergneustadt, nach der Reserveliste der BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Herr Wernicke hat die Wahl angenommen.

Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG

  • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.

Gummersbach, 30.06.2022
gez.
Jochen Hagt
-Kreiswahlleiter-

Veröffentlichungsdatum: 01.07.2022