Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 UVPG - Ausbau des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Schwarzer Weg in Gummersbach

Öffentliche Bekanntmachung

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 Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Antrag des Aggerverbandes auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Ausbau des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Schwarzer Weg in Gummersbach

 

Der Aggerverband beabsichtigt den Umbau und die Ertüchtigung des vorhandenen Hochwasserrückhaltebeckens Schwarzer Weg in Gummersbach.

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG.

Gemäß § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau grundsätzlich der Planfeststellung durch die zuständige Behörde.

Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden (§ 68 Abs. 2 WHG).

Für das hier beantragte wasserwirtschaftliche Vorhaben war nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG und nach § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu untersuchen, ob der beantragte Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens die in Anlage 1 festgelegten Größen- und Leistungswerte erneut erreicht oder überschreitet und ob diese Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann und daher die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert.

Bei der nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG als überschlägige Prüfung durchzuführende Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Behörde aufgrund der Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen Umweltauswirkungen, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind mit Hinweis auf die dafür maßgebenden Kriterien der Anlage 3 des UVPG anzugeben (§ 5 Abs. 2 Satz 1 bis 3 UVPG):

1. Merkmale des Vorhabens
1.1 Größe und Ausgestaltung

Der Aggerverband beabsichtigt den Umbau und die Ertüchtigung des Hochwasserrückhaltebeckens HRB Schwarzer Weg in Gummersbach. Diese Vorkehrung dient dem Hochwasserschutz.

Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Fällen der Bäume und Roden der Wurzelstöcke am luftseitigen Dammfuß
  • Herstellen eines filterstabilen Dränageprismas am luftseitigen Dammfuß einschließlich Abflachen der Böschungsneigung bis etwa zur halben Dammhöhe
  • Erneuerung der vorhandenen Dränagesammelleitung am luftseitigen Dammfuß und Funktionsprüfung der Ablaufleitung
  • Umbau des Drosselbauwerks
  • Fällen der beckenseitigen Baumreihe an der Dammschulter einschließlich Roden der Wurzelstöcke
  • Aufhöhung der vorhandenen Vorschüttung bis zur Dammkrone
  • Einbau einer mineralischen Oberflächendichtung einschließlich Schutzschicht über das neue Stauziel hinaus (+50 cm)

1.2 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten

Bestehende oder bereits zugelassene Vorhaben und Tätigkeiten bestehen im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben nicht.

1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Aufgrund der Ertüchtigung eines bereits vorhandenen Hochwasserrückhaltebeckens ist das Schutzgut Fläche nicht betroffen.

Der Boden ist im Plangebiet vorbelastet und anthropogen verändert.

Relevante schützenswerte bzw. geschützte Grundwasservorkommen und Trinkwasserschutzgebiete sind im Untersuchungsraum und seiner näheren Umgebung nicht vorhanden. Der insgesamt ca. 8 km lange Rospebach (im diesen Abschnitt Gummersbach genannt) verläuft durch das Hochwasserrückhaltebecken und wird gemäß der Fließgewässertypologie NRW dem Fließgewässertyp „Kleiner Talauenbach im Grundgebirge“ sowie gem. der Fließgewässertypologie LAWA dem Fließgewässertyp „Grobmaterialreicher, silikatischer Mittelgebirgsbach“ zugeordnet.

Im Plangebiet sind ein Mittelgebirgsbach, Baumgruppen und -reihen, Gras- und Krautflur, Ruderalflur, eine Grünfläche sowie versiegelte und geschotterte Fläche vorzufinden.

Für den Untersuchungsraum liegen keine konkreten Angaben über das Vorkommen „besonders/streng geschützter Arten“ im Planungsraum bzw. dessen näherer Umgebung vor.

Eine weitere Nutzung von Umweltschutzgütern oder natürlicher Ressourcen erfolgt nicht.

1.4 Erzeugung von Abfällen

Anlagen- und betriebsbedingt werden keine Abfälle erzeugt.

1.5 Umweltverschmutzungen und Belästigungen

Durch den Ausbau des Hochwasserrückhaltebeckens sind bei Einhaltung der allgemeinen betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen keine Umweltverschmutzungen zu erwarten.

Im Rahmen der Bauausführung kommt es zu Lärm- und Schadstoffbelastungen durch den allgemeinen Baubetrieb. Diese sind jedoch nur temporär und nicht dauerhaft. Betriebsbedingt entstehen keine erhöhten Belästigungen.

1.6 - 1.6.2 Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen, insbesondere mit Blick auf verwendete Technologien

Durch den geplanten Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens Schwarzer Weg ist, mit Blick auf die eingesetzten Stoffe und Technologien, nicht von einem gesteigerten umweltrelevanten Unfallrisiko auszugehen. Die für das Vorhaben eingesetzten Technologien entsprechen den bei Erdbauarbeiten allgemeinen Techniken. Eine Anfälligkeit des Vorhabens für Störfälle im Sinne des § 2 Nr. 7 der Störfallverordnung ist nicht gegeben. Im Vorhabengebiet bestehen keine Anlagen Dritter, die der Störfallverordnung unterliegen.

1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit

Es können baubedingt Luftverschmutzungen in geringem Ausmaß entstehen. Zum Schutz vor baubedingten Beeinträchtigungen des Gewässers sind Maßnahmen vorgesehen (bzgl. Vermeidung von Sedimenteintrag ins Gewässer). Das Vorhaben dient dem Hochwasserschutz und minimiert das Risiko von Beeinträchtigungen durch Hochwasserereignisse.

2. Standort des Vorhabens
2. 1. Bestehende Nutzung des Gebiets (Nutzungskriterien)

Der Vorhabenbereich erstreckt sich entlang der Kaiserstraße nördlich des Stadtzentrums von Gummersbach und südlich der Ortslagen „Windhagen“ und bildet bereits ein Hochwasserrückhaltebecken. Er ist gekennzeichnet von einer Straße in Dammlage, die seitlich von Baumreihen mit Linden eingefasst wird. Die wasserseitige Böschung ist von einer Ruderalflur geprägt, am Böschungsfuß stocken weitere Gehölze. Zudem befindet sich ein Drosselbauwerk innerhalb der Böschung. Der Gummersbach wird begradigt zum Drosselbauwerk geleitet und tritt nach etwa 80 m Verrohrung auf der anderen Seite des Dammes wieder aus. Die luftseitige Böschung ist am Böschungsfuß ebenfalls mit Gehölzen bestockt und wird als Freizeitfläche genutzt. Das Vorhabengebiet selbst weist eine geringe Empfindlichkeit auf, da ein bestehendes Hochwasserrückhaltebecken lediglich ausgebaut wird.

2.2. Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Gebiets und seines Untergrunds (Qualitätskriterien)

Aufgrund der Ertüchtigung eines bereits vorhandenen Hochwasserrückhaltebeckens ist das Schutzgut Fläche nicht betroffen.

Es handelt sich um vorbelastete, bereits anthropogen veränderte Bodenverhältnisse mit geringer Bedeutung.

Der Landschaftscharakter wird durch den Damm des Hochwasserrückhaltebeckens mit den teils mächtigen Bäumen auf der Dammkrone geprägt. Zudem prägt der Gummersbach das Landschaftsbild, auch wenn er in diesem Bereich überwiegend begradigt (später verrohrt) verläuft. Gehölzbestände mittleren und jüngeren Baumholzalters, sowie Gras-, Kraut- und Ruderalfluren sowie eine Grünfläche bilden das Landschaftsbild aus. Für die landschaftsorientierte Erholung ist der Untersuchungsraum von mittlerer Bedeutung.

Im Untersuchungsraum weist der Gummersbach im Hochwasserrückhaltebecken einen stark begradigten Verlauf auf und ist stellenweise verrohrt. Auch außerhalb des Untersuchungsraumes ist der Gummersbach häufig verrohrt (insbesondere im Bereich der Gewerbegebiete und des Stadtzentrums von Gummersbach). Er entspricht somit nicht dem Leitbild des Mittelgebirgsbaches. Etwa 2,9 km unterhalb des Hochwasserrückhaltebeckens vereinigt sich der Gummersbach mit dem Rospebach. Laut ELWAS-WEB ist die Sohle sowie das linke Ufer als „stark verändert“ angegeben und das rechte Ufer als „vollständig verändert“.

Die Lebensraumfunktion im Bereich des nur schwach ausgebauten Gummersbaches ist als hoch einzustufen, eine mittlere Bedeutung weisen die Baumreihe mit starkem Baumholz und die Baumgruppe mit mittlerem Baumholz auf. Auch die Ruderalflur und der ausgebaute Gummersbach sind von mittlerer Bedeutung. Sie beherbergen insbesondere weit verbreitete Arten mit einem weiten Lebensraumspektrum. Eine geringe Bedeutung haben die Bäume mit geringem Baumholz sowie die Gras- und Krautflur. Den anthropogen geprägten Biotopen kommt lediglich eine sehr geringe Bedeutung zu.

Der Vorhabenbereich befindet sich in der Nähe eines Wohngebietes. Der Siedlungsbereich weist eine hohe Empfindlichkeit gegenüber der vorgesehenen Nutzung auf. Das Vorhaben schützt grundsätzlich die unterhalb liegenden besiedelten Bereiche auf einem gesetzlich festgelegten Schutzniveau.

2.3. - 2.3.11 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien)

Vorliegend wurden für alle besonders geschützten Gebiete im Sinne der Kriterien nach Anlage 3 Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 UVPG geprüft, ob diese im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegen, bzw. aufgrund der anlagenbedingten Wirkfaktoren erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf diese Gebiete zu erwarten sind.

Vorliegend sind durch das Vorhaben die in der Anlage 3 2.3.4 (Landschaftsschutzgebiet), 2.3.8. (Überschwemmungsgebiet) und 2.3.10 (Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte) aufgeführten Schutzgüter betroffen.

Die einzelnen Belange wurden in der Planung umfassend berücksichtigt. Mit der geplanten Maßnahme soll eine Verbesserung des Hochwasserschutzes erfolgen. Die unter Punkt 2.3.4, 2.3.8 und 2.3.10 der Anlage 3 des UVPG erfassten Schutzgebiete sind durch das Planvorhaben nicht nachhaltig negativ betroffen. 

Weitere in Anlage 3 Nr. 2.3 ff. des UVPG mit besonderer ökologischer Empfindlichkeit aufgeführten Gebiete werden durch das geplante Vorhaben weder beeinträchtigt noch berührt.

3. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen

Das Vorhaben befindet sich nördlich des Stadtzentrums von Gummersbach. Es sind voraussichtlich keine Personen erheblich betroffen. Auch werden keine grenzüberschreitenden Auswirkungen durch das Vorhaben verursacht.

Es werden eine Baumgruppe mittleren Baumholzes und eine mit starken Baumholz sowie eine Gras- und Krautflur, Ruderalflur und eine Grünfläche in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme ist teilweise nachhaltig, aber nicht als erheblich zu bewerten.

Für den Boden ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen, da ausschließlich anthropogen veränderter Boden überdeckt bzw. während der Bauphase verdichtet wird.

Erhebliche Beeinträchtigungen für die Oberflächengewässer sind unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen nicht zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen für das Grundwasser ergeben sich ebenfalls nicht.

Auch sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Klimas zu erwarten.

Das Landschaftsbild wird durch die Fällung von Gehölzen verändert. Da jedoch nur wenige Bäume entfernt werden und sich der Eingriffsbereich zudem in Tallage befindet, ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Die landschaftsgebundene Erholungsfunktion wird während der Bauzeit beeinträchtigt. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Freizeitnutzung wie bisher wieder möglich.

Es können baubedingt Luftverschmutzungen in geringem Ausmaß entstehen. Zum Schutz der baubedingten Beeinträchtigungen des Gewässers sind Maßnahmen vorgesehen (bzgl. Vermeidung von Sedimenteintrag ins Gewässer). Das Vorhaben dient dem Hochwasserschutz und minimiert das Risiko von Beeinträchtigungen durch Hochwasserereignisse.

Es werden Maßnahmen zur Fällzeitbeschränkung innerhalb der Brutzeit bzw. alternativer Umweltbaubegleitung, zur Vermeidung von Sedimenteintrag ins Gewässer, bezüglich de4s Umhängens von bestehenden Nistkästen, zum Schutz von Bäumen während der Bauphase und zur Begrünung vorgesehen.

Mit der Ertüchtigung des Hochwasserrückhaltebeckens sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter zu erwarten. Schutzgebiete sind vom Vorhaben nicht negativ betroffen.

Die Beeinträchtigungen während der Bauphase sind zeitlich begrenzt und stellen keine erheblichen negativen Auswirkungen dar.

Das geplante Vorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung.

Gummersbach den 22.08.2022
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
- Untere Wasserbehörde -
Im Auftrag
gez.
Tanja Seibt

Veröffentlichungsdatum: 24.08.2022