Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Öffentliche Bekanntmachung

Logo Oberbergischer Kreis, Der Landrat

 

Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Antrag der Stadt Waldbröl auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Offenlegung des Waldbrölbaches und des Wiedenhofbaches im Zentrum von Waldbröl

Die Stadt Waldbröl plant den zentralen Innenstadtbereich rund um das ehemalige Merkurgebäude erheblich städtebaulich aufzuwerten.

In diesem Zusammenhang soll der derzeit verrohrte Waldbrölbach und der verrohrte Wiedenhofbach offengelegt werden.  

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG.

Gemäß § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau grundsätzlich der Planfeststellung durch die zuständige Behörde.

Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden (§ 68 Abs. 2 WHG).

Das hier beantragte wasserwirtschaftliche Vorhaben fällt unter § 2 Abs. 4 Nr. 1 c) UVPG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und ist als naturnahe Ausbaumaßnahme in Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt.

Bei dem Vorhaben war daher nach § 7 Abs. 2 Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung zu untersuchen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3. UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht.

Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Die erste Stufe der standortbezogenen Vorprüfung hat ergeben, dass bei dem oben genannten Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß Nr. 2. 3 ff. der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Das Plangebiet befindet sich in einem Risikogebiet nach § 73 Abs. 1 WHG.

Die nähere Prüfung ergab jedoch, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele dieser Gebiete betreffen können. Es besteht somit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.  

Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind mit Hinweis auf die dafür maßgebenden Kriterien der Anlage 3 des UVPG anzugeben (§ 5 Abs. 2 Satz 1 bis 3 UVPG):

1. Merkmale des Vorhabens

1.1 Größe und Ausgestaltung

Die Planung sieht vor, dass der teilweise verrohrte Waldbrölbach auf einer Länge von rund 35 m offengelegt wird. Außerdem ist eine Verschiebung auf einer Länge von 90 m um wenige Meter vorgesehen. Der östliche Zulauf zum bisher offenen Gerinne soll ebenfalls um wenige Meter verlegt werden, wodurch weitere rund 17 m der Bachverrohrung offengelegt werden. Das Bachgerinne soll Bestandteil eines naturnahen Grünzugs entlang eines vorgesehenen Cityradweges werden. Es soll ein natürlicher mäandrierender Gewässerkorridor entstehen. Auf einer Fläche von 30 m² soll mit einem Sumpfgraben am Waldbrölbach die Entstehung eines Kleinbiotops gefördert werden. Im Bereich der Furt soll eine ca. 2 m breite befestigte Sohle mit einzelnen Trittsteinen entstehen, um das Gewässer fußläufig durchqueren zu können.
Der Wiedenhofbach soll von der Kaiserstraße im Süden des Plangebietes bis zur Mündung in den Waldbrölbach offengelegt werden. Gestalterisch soll ein fußwegebegleitendes Bachgerinne entstehen. Es erfolgt eine Verlegung der Gewässertrasse um ca. 15 m nach Westen auf dem Gelände des ehemaligen Merkurareals

Es entstehen vier Bauwerke an den Gewässern:
Eine Fußgängerbrücke am Eventplatz (Brückenbauwerk), eine Fußgängerbrücke am Kinderspielplatz (Brückenbauwerk 2), eine Straßenbrücke am Cityradweg (Durchlass 1) und Sitzstufen gegenüber dem Eventplatz, die an der Uferböschung zum Waldbrölbach oberhalb des Hochwasserspiegels errichtet werden.

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Gestaltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 10 G „Nümbrechter Straße/Kaiserstraße – Merkurareal“ und der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“, die parallel aufgestellt werden.

1.2 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten

Zeitgleiche weitere Baumaßnahmen in angrenzenden Bereichen sind nicht bekannt.

1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Durch die Gewässerverlegung und Gewässeroffenlegung wird der Boden umgelagert und beansprucht.
Relevante schützenswerte bzw. geschützte Grundwasservorkommen und Trinkwasserschutzgebiete sind im Untersuchungsraum und seiner näheren Umgebung nicht vorhanden.
Die Planung sieht vor, den verrohrten Teil des Waldbrölbaches auf einer Länge von rund 35 m zu öffnen, auf einer Länge von ca. 90 m um wenige Meter zu verschieben und den östlichen Zulauf um wenige Meter zu verlegen, wodurch weitere rund 17 m der Bachverrohrung offengelegt werden.
Zudem wird der verrohrte Wiedenhofbach offengelegt.
Das geplante Gewässerprofil richtet sich nach dem Bestand und variiert in unterschiedlichen Breiten.

Von der Planung sind versiegelte Flächen, Kleingehölze und mittelstämmige bis starkstämmige Bäume betroffen. Im unverrohrten Teilabschnitt stellt sich der Waldbrölbach als geradliniger Mittelgebirgsbach dar. Seine Sohle und die Ufer sind unbefestigt.
Der Wiedenhofbach ist komplett verrohrt.

Weitere Nutzung von Umweltschutzgüter oder natürlicher Ressourcen erfolgt nicht.

1.4 Erzeugung von Abfällen

Abfälle können beim Rückbau der Verrohrung entstehen. Sie sind fachgerecht zu entsorgen. Betriebsbedingt werden keine Abfälle erzeugt.

1.5 Umweltverschmutzungen und Belästigungen

Es können Lärm- und Schadstoffbelastungen durch den allgemeinen Baubetrieb während der Bauphase entstehen. Zum Schutz des Gewässers wird für Umbauarbeiten eine Wasserüberleitung und die Bauzeit zum Zeitpunkt des Niedrigwasserabflusses vorgesehen. Betriebsbedingt entstehen keine erhöhten Belästigungen.

1.6 – 1.6.2 Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen, insbesondere mit Blick auf verwendete Technologien

Durch die geplante Gewässerrenaturierung ist, mit Blick auf die eingesetzten Stoffe und Technologien, nicht von einem gesteigerten umweltrelevanten Unfallrisiko auszugehen. Die für das Vorhaben eingesetzten Technologien entsprechenden bei Erdbauarbeiten allgemeinen Techniken. Eine Anfälligkeit des Vorhabens für Störfälle im Sinne des § 2 Nr. 7 der Störfall-Verordnung ist nicht gegeben. Im Vorhabengebiet bestehen keine Anlagen Dritter, die der Störfallverordnung unterliegen.

1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit

Es können baubedingt Luftverschmutzungen in geringem Ausmaß entstehen. Mit der Offenlegung der Gewässer wird das Risko von Beeinträchtigungen durch Hochwasserereignisse minimiert.
Es konnte hydraulisch nachgewiesen werden, dass die Offenlegung der Gewässer positive Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss hat. Das bedeutet, dass die Gefahr von Überflutungen an den anliegenden Grundstücken verkleinert wird.

2. Standort des Vorhabens

2. 1. Bestehende Nutzung des Gebiets (Nutzungskriterien)

Das Plangebiet erstreckt sich von der Friedenstraße im Osten bis zur Nümbrechter Straße im Westen. Der Waldbrölbach durchquert das gesamte Plangebiet in Fließrichtung von Ost nach West und ist in etwa zur Hälfte (im westlichen Plangebiet) verrohrt. In der östlichen Hälfte ist das Gerinne offen und weist die üblichen Mittelgebirgsbachstrukturen auf. Oberhalb des Zulaufs zum offenen Gerinne ist der Bach ebenfalls verrohrt. Im offenen Bereich im Nordosten ist er umgeben von Gehölzstrukturen mit bis zu starkem Baumholz. Zudem befinden sich dort Parkplatzflächen entlang der Droste-Hülshoff-Straße.

Der Wiedenhofbach fließt aus Süden von der Kaiserstraße her dem Plangebiet zu und mündet innerhalb des offenen Teils des Waldbrölbaches in den Waldbrölbach. Der Wiedenhofbach ist von der Kaiserstraße bis zur Mündung vollständig verrohrt. Er verläuft derzeit auf einem privaten Grundstück. Westlich des Wiedenhofbaches und südlich des Waldbrölbaches wird das Merkurareal derzeit als Lagerfläche für Baumaterialien genutzt.

2.2. Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt des Gebiets und seines Untergrunds (Qualitätskriterien)

Das Plangebiet hat durch die innerstädtische Lage mit der entsprechenden Nutzung bereits einen hohen Versiegelungsgrad und dadurch eine geringe Bedeutung und Empfindlichkeit für das Schutzgut „Fläche“.

Es handelt sich um vorbelastete, bereits anthropogen veränderte Bodenverhältnisse mit geringer Bedeutung. In Teilbereichen des Grundstücks verbleiben Belastungen (Abfall) im Boden, die nur entsorgt werden müssen, wenn diese aufgenommen werden. Unterhalb der ehemaligen Parkplatzfläche wurden erhöhte Kupfer- sowie Blei- und PAK-Belastungen in den Auffüllungen sowie PAK-Belastungen in der Asphaltdecke festgestellt (Mischproben 1 und 2). Diese werden im Rahmen der Flächenaufbereitung der Asphaltdecke und den Unterbau des Parkplatzes aufgenommen und entsorgt.

Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Landschaftsplanes. Insgesamt ist der Planbereich durch seine innerstädtische Lage geprägt. Er ist umgeben von gewerblicher Bebauung, Wohnbebauung, Gartenflächen und Straßen.Der Waldbrölbach verläuft parallel zur Droste-Hülshoff-Straße, der von einer Grünfläche mit Kleingehölzen und bestandsprägenden Bäumen umgeben ist. Dass an die Gewässer angrenzende zentrale Merkurareal stellt sich derzeit als Schotterfläche dar, die als Lagerfläche für Baumaterial und Baufahrzeuge genutzt wird. Von den direkt angrenzenden Häusern ist das Vorhabengebiet gut einzusehen, gleichzeitig verstellen diese Häuser und das Relief größtenteils die Sicht für weiterreichende Sichtbeziehungen. Es führen einige ausgewiesene Wanderwege durch die Stadt Waldbröl. Der Vorhabenbereich selbst hat derzeit für die Erholungsfunktion keine Bedeutung. Insgesamt gesehen hat das Plangebiet sowohl in Bezug auf das Stadt- bzw. Landschaftsbild als auch auf die Erholungseignung eine geringe Bedeutung und Empfindlichkeit.

Im Plangebebiet laufen zwei Fließgewässer, die aktuell überwiegend verrohrt sind. Der temporär wasserführende Waldbrölbach durchfließt als offenes Gerinne den prägenden Baumbestand im nordöstlichen Plangebiet. Er weist ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet auf, dass nicht wesentlich über den Bachlauf hinausgeht. Der Bachlauf ist abseits des Grünzuges verrohrt und durchläuft das gesamte Plangebiet von Ost nach West. Im unverrohrten Teilabschnitt fließt er geradlinig. Seine Sohle und die Ufer sind unbefestigt. Der Wiedenhofbach ist komplett verrohrt und führt von der Kaiserstraße zum Waldbrölbach, in dessen unverrohrten Bereich er mündet.                Im Bereich des Wiedenhofbaches bestehen versiegelte Flächen mit geringer Bedeutung. Der Waldbrölbach ist überwiegend verrohrt und weist eine geringe ökologische Bedeutung auf. Der angrenzende Baumbestand mit bis zu starkem Baumholz ist mit einer mittleren bis hohen Bedeutung zu werten.

2.3. bis 2.3.11 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der Gebiete und der Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien)

Vorliegend wurden für alle besonders geschützten Gebiete im Sinne der Kriterien nach Anlage 3 Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 UVPG geprüft, ob diese im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegen, bzw. aufgrund der anlagenbedingten Wirkfaktoren erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf diese Gebiete zu erwarten sind.

Das Vorhaben befindet sich in einem Hochwasserrisikogebiet nach § 73 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 WHG (Anlage 3 Nr. 2.3.8 des UVPG), die Belange werden im Rahmen der Planung umfassend berücksichtigt. Mit der geplanten Maßnahme soll eine Verbesserung des Hochwasserabflusses erfolgen. Das unter Punkt 2.3.8 der Anlage 3 des UVPG erfasste Schutzgebiet ist durch das Planvorhaben nicht nachhaltig negativ betroffen.

Weitere in Anlage 3 Nr. 2.3 ff. des UVPG mit besonderer ökologischer Empfindlichkeit aufgeführten Gebiete werden durch das geplante Vorhaben weder beeinträchtigt noch berührt.

3. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen

Aufgrund der Merkmale des Vorhabens und der Ergebnisse der Prüfung aller Kriterien unter Nr. 1 und 2 in Anlage 3 des UVPG sind auch keine nachteiligen Auswirkungen durch die Gewässergestaltung auf die Umgebung und die Bevölkerung zu erwarten.

Die bestehenden Vegetationsstrukturen, auch die Bäume mit mittlerem bis starkem Baumholz entlang des Waldbrölbaches, gehen im Zuge der Umsetzung deer Bebauungspläne bzw. Gewässerverlegung weitestgehend verloren. Es ist davon auszugehen, dass lediglich die Grünstrukturen im Bereich der festgesetzten Gartenflächen des BP Nr. 18, 1. Änderung, bestehen bleiben. Es werden allerdings keine Bäume bzw. Grünstrukturen zum Erhalt festgesetzt.

Die Inanspruchnahme ist nachhaltig, aber aufgrund des geringen Umfangs nicht als erheblich zu bewerten.

Für den Boden ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen, da ausschließlich anthropogen veränderter Boden überdeckt bzw. während der Bauphase verdichtet wird. Wasser
Gem. Planung wird der Waldbrölbach teilweise geöffnet, was positiv zu bewerten ist. Allerdings wird der Bachlauf in Teilbereichen verlegt, was zunächst das Bachbett und die Gewässerökologie beeinträchtigt. Langfristig kann sich das Gewässer bei entsprechender naturnaher Gestaltung positiv entwickeln.

Die Gewässersohle wird mit konstantem Gefälle hergestellt. Beim Waldbrölbach ergibt sich ein Längsgefälle von 1,5%, beim Wiedenhofbach von 3,2%. Das entspricht dem jeweils potentiell natürlichen Längsgefälle. Es wurde rechnerisch nachgewiesen, dass der Hochwasserabfluss nicht negative beeinträchtigt wird. Das geforderte Mindestmaß der Freibordhöhe nach DIN 19661 Teil 1 Wasserbauwerke-Kreuzungsbauwerke; Durchleitungs- und Mündungsbauwerke) wird eingehalten. Das Retentionsvolumen entwickelt sich aufgrund des größeren Fließquerschnitts im offenen Gerinne positiv. Zudem kann kein Druckwasserabfluss entstehen.

Erhebliche Beeinträchtigungen für die Oberflächengewässer und für das Grundwasser ergeben sich nicht. 

Erhebliche Beeinträchtigungen des Klimas sind durch die Offenlegung der Gewässer nicht zu erwarten.
Das Landschaftsbild wird durch die Fällung von Gehölzen verändert und im Zuge des innerstädtischen Freiraumkonzepts für die Bürger neu gestaltet. Es ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen.

Es können baubedingt Luftverschmutzungen in geringem Ausmaß entstehen.
Es konnte hydraulisch nachgewiesen werden, dass die Offenlegung der Gewässer positive Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss hat. Das bedeutet, dass die Gefahr von Überflutungen an den anliegenden Grundstücken verkleinert wird. Es ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch.

Es werden eine Fällzeitbeschränkungen sowie Ausflugkontrollen von Fledermäusen vorgesehen.
Bezüglich der Wasserhaltung wird folgendermaßen vorgegangen: Dort, wo das Neugerinne abseits des Altgerinnes liegt, wird das Neugerinne trocken profiliert. Das heißt, es wird errichtet, während des Altgerinne noch in Betrieb ist. Das ist von Profil P1 bis Profil P8 der Fall. Zum Abbruch der Altverrrohrung und zur Herstellung des Gerinnes in dem Bereich ist eine Wasserüberleitung erforderlich. Die Arbeiten müssen zum Zeitpunkt des Niedrigwasserabflusses erfolgen.

Mit der Offenlegung des Waldbrölbaches und des Wiedenhofbaches sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter zu erwarten.

Die Beeinträchtigungen während der Bauphase sind zeitlich begrenzt und stellen keine erheblichen negativen Auswirkungen dar.

Das geplante Vorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung.

Gummersbach den 26.09.2022

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
- Untere Wasserbehörde -
Im Auftrag
gez.
Tanja Seibt

Veröffentlichungsdatum: 27.09.2022