DES VORHABENS UND DER AUSLEGUNG DER ANTRAGSUNTERLAGEN GEMÄß § 10 ABS. 3 DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (BImSchG) IN VERBINDUNG MIT §§ 18, 19 DES GESETZES ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG)

Öffentliche Bekanntmachung

Logo Oberbergischer Kreis, Der Landrat

DES VORHABENS UND DER AUSLEGUNG DER ANTRAGSUNTERLAGEN GEMÄß § 10 ABS. 3 DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (BImSchG) IN VERBINDUNG MIT §§ 18, 19 DES GESETZES ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG)

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) in Oberengelskirchen

- Ergänzung -

Aus organisatorischen Gründen wird der Zeitraum der Auslegung der Antragsunterlagen der Öffentlichen Bekanntmachung vom 23.03.2024 angepasst.

1. Erläuterung des Vorhabens

Die Firma WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstr. 6, 33100 Paderborn, hat mit Antrag, eingegangen beim Oberbergischen Kreis am 06.06.2023, gemäß §§ 4, 6 und 19 i.V.m. § 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBL. I S. 1274) - in der zurzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 Buchstabe V des Anhanges 1 zu vorstehend genannter Verordnung, jeweils eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 4 Windenergieanlagen (WEA 01 bis WEA 04) vom Typ Siemens Gamesa SG 6.6-170, 165m (Hybridturm) in Oberengelskirchen an den nachfolgenden Standorten mit folgenden wesentlichen (technischen) Daten beantragt:

Anlagentyp:             SG 6.6-170
Nabenhöhe:             165 m
Rotordurchmesser:   170 m
Gesamthöhe:           250 m
Turmart:                 Hybridturm
Nennleistung:          6.600 kW

Anlage UTM-32-Koordinaten: Ost UTM-32-Koordinaten: Nord Gemarkung Flur Flurstück
WEA 01 388 697 5 651 801 Oberengelskirchen 32 41
WEA 02 388 983 5 652 031 Oberengelskirchen 32 46
WEA 03 389 410 5 652 029 Oberengelskirchen 32 52
WEA 04

389 113

5 651 703 Oberengelskirchen 32

47

 

Die 4 beantragten Anlagen bedürfen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 der 4. BImSchV.

Zuständige Genehmigungsbehörde ist gem. § 14 Abs. 1, 3 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz – LImSchG) NRW, § 1 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) NRW i.V.m. Teil A der Anlage zur ZustVU NRW der Oberbergische Kreis – Der Landrat als Untere Immissionsschutzbehörde.

2. Umweltverträglichkeitsprüfung

Aufgrund der Standorte der 4 Windenergieanlagen (WEA) ergibt sich eine kumulierende Wirkung. Die Anlagen stellen somit eine Windfarm im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 UVPG dar. Nach Nr. 1.6.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) – in der zurzeit geltenden Fassung - ist für 3 bis weniger als 6 WEA eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Für dieses Vorhaben wurde gemäß § 7 Abs. 3 UVPG auf eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht verzichtet, da die Antragstellerin die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) beantragt hat. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.

3. Öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund organisatorischer Probleme bei der Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Engelskirchen wird der einmonatige Veröffentlichungszeitraum für die Offenlage bei der Gemeinde Engelskirchen im Zeitraum von 15.04.2024 bis 15.05.2024 stattfinden. Die Offenlage beim Oberbergischen Kreis wird entsprechend ebenfalls bis zum 15.05.2024 verlängert. Die Einwendungsfrist verlängert sich entsprechend auf den 15.06.2024.

Die Vorhaben werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) und §§ 18, 19 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Details der Auslegung sind den ortsüblichen Bekanntmachungen der jeweiligen Städte und Gemeinden zu entnehmen.

Außerdem sind die Unterlagen gem. § 27 a VwVfG NRW  auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach unter  www.obk.de/umweltveroeffentlichung einsehbar, sowie gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG, § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102) - in der zurzeit geltenden Fassung - und § 20 UVPG im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Nordrhein- Westfalen (https://uvp-verbund.de/portal/). Die Antragsunterlagen inklusive aller vorgelegten Gutachten sowie der UVP-Bericht sind dort ebenfalls einsehbar. Die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens erfolgt gem. § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG i. V. m. § 73 Abs. 5 bis 7 VwVfG durch ortsübliche Bekanntmachung.

Für den Oberbergischen Kreis sowie den Bereich der Gemeinde Engelskirchen sowie der Gemeinde Lindlar erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung.

Durch die Offenlage der Unterlagen erfolgt gleichzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 18 UVPG.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Oberbergischen Kreis, Der Landrat, Untere Immissionsschutzbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach erheben.

4. Auslegung der Antragsunterlagen

Die Genehmigungsanträge und die dazugehörigen Unterlagen können in der Zeit ab dem 15.04.2024 bis einschließlich 15.05.2024 an folgenden Stellen eingesehen werden:

a) Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach zu folgenden Zeiten während der Dienstzeiten:
montags bis freitags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr montags bis mittwochs, donnerstags zusätzlich bis 17:30 Uhr.
Wichtiger Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Terminabsprache möglich (telefonische Anmeldung und Möglichkeit einer individuellen Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter Tel. 02261 88 6724).

b) Rathaus der Gemeinde Engelskirchen, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen zu folgenden Zeiten: während der Dienstzeiten.

c) Rathaus der Gemeinde Lindlar, Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar zu folgenden Zeiten während der Dienstzeiten in der 2. Etage, Zimmer 222. Wichtiger Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Terminabsprache möglich (telefonische Anmeldung und Möglichkeit einer individuellen Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter Tel. 02266 69 301)

d) Internet
Alle bei den Stellen unter a) bis c) ausgelegten Unterlagen sind im selben Zeitraum auch im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen (https://uvp-verbund.de/portal/) und auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises (www.obk.de/umweltveroeffentlichung) einzusehen.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Hierzu gehören:

1. Antrag gem. § 4 BImSchG (Stand: 06.06.2023)
2. Bauvorlagen gemäß BauPrüfVO
3. Kosten
4. Standort und Umgebung
5. Anlagenspezifische Unterlagen
6. Stoffe
7. Abfallwirtschaft
8. Abwasser
9. Schutz vor Lärm und sonstigen Immissionen
9.1 Schallimmissionsprognose - Interimsverfahren
9.2 Schalleistungspegel / Umdrehungsgeschwindigkeit
9.3 Schattenwurfgutachten
9.4 Schattenwurfmodul
9.5 Seismologische Stellungnahme
10. Anlagensicherheit
11. Angaben zum Arbeitsschutz
12. Angaben zum Brandschutz mit Brandschutzkonzept
13. Maßnahmen nach der Betriebseinstellung
14. Fachbeitrag Boden- und Gewässerschutz
15. Sonstiges
15.1 Gutachten zur Standorteignung
15.2 Artenschutzprüfung
15.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
15.4 Umweltverträglichkeitsprüfung
15.5 Eiswurf und Eisfall
15.6 Visualisierungen – Lindlar

5. Einwendungen

Einwendungen gegen die Vorhaben können gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 und S. 2 der 9. BImSchV bis einschließlich zum 15.06.2024 schriftlich - beim Landrat des Oberbergischen Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach oder - beim Bürgermeister der Gemeinde Engelskirchen, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen oder - beim Bürgermeister der Gemeinde Lindlar, Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar oder elektronisch (E-Mail: 67uib@obk.de) erhoben werden.

Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift der einwendenden Person erkennen lassen. Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen. Auf Verlangen der einwendenden Person werden deren Namen und Anschrift nicht weitergegeben, sofern die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens nicht beeinträchtigt wird. Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und, soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist (15.06.2024, 24:00 Uhr) sind gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG für die Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Oberbergische Kreis entscheidet über die eingegangenen Einwendungen. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Sollten innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist seitens der Öffentlichkeit Einwendungen gegenüber der zuständigen Behörde eingehen, kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben eingegangenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern.

 

Der Landrat
- Untere Immissionsschutzbehörde –
Im Auftrag
gez.
Eurich

Veröffentlichungsdatum: 12.04.2024