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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Sicherstellung Kreisgrenzen überschreitender Verkehrsleistungen im Linienverkehr der Linie 301
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Sicherstellung Kreisgrenzen überschreitender Verkehrsleistungen im Linienverkehr der Linie 301
Zwischen dem Oberbergischen Kreis und dem Kreis Olpe ist gem. den Vorschriften der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung (SGV NRW 202) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Sicherstellung Kreisgrenzen überschreitender Verkehrsleistungen im Linienverkehr der Linie 301 geschlossen worden.
Diese Vereinbarung wurde durch die Bezirksregierung Köln gem. § 24 Abs. 2 GkG NRW i.V.m. § 29 GkG NRW aufsichtsbehördlich genehmigt sowie gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW im Amtsblatt Nummer 19 für den Regierungsbezirk Köln am 12.05.2025 bekannt gemacht.
Der Landrat
Im Auftrag
gez.
Weuste