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Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag des Oberbergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung

Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag
des Oberbergischen Kreises
Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Das Kreistagsmitglied Helen Köstering - Mitglied der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - hat die Annahme der Wahl zur Vertreterin im Kreistag des Oberbergischen Kreises gem. § 45 Abs. 1 KWahlG abgelehnt.
Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass Herr Leon Stank, Geburtsjahr 2000, 42477 Radevormwald, leon.Stank@gruene-radevormwald.de, nach der Reserveliste der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Herr Stank hat die Wahl angenommen.
Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.
Gummersbach, 22.10.2025
gez.
Jochen Hagt
-Kreiswahlleiter-

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