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Außerkraftsetzung der Allgemeinverfügung zur Abgabe einer monatlichen Streckenmeldung Jagd für das Schwarzwild in den Jagdbezirken im Oberbergischen Kreis
Öffentliche Bekanntmachung

Außerkraftsetzung der Allgemeinverfügung zur Abgabe einer monatlichen Streckenmeldung Jagd für das Schwarzwild in den Jagdbezirken im Oberbergischen Kreis
Hinweise
Aufgrund des Erlasses zur Aufhebung der monatlichen Berichtspflicht der Schwarzwildstrecken im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) vom 01.10.2025 wird meine Allgemeinverfügung zur Abgabepflicht der monatlichen Streckenmeldung zum Schwarzwild vom 13.08.2025 aufgehoben.
Geltungsbereich
Diese Aufhebungsverfügung richtet sich an alle das Jagdausübungsrecht innehabende Personen in den Jagdbezirken im Oberbergischen Kreis.
Entscheidung
Die Untere Jagdbehörde des Oberbergischen Kreises, Kreisordnungsamt, Stahlstr. 5, 51645 Gummersbach, hebt mit sofortiger Wirkung die Verpflichtung der das Jagdrecht innehabende Personen in den Jagdbezirken des Oberbergischen Kreises auf, die monatliche Bekanntgabe der Schwarzwildstreckendaten bis zum 05. Tag des Folgemonates zu melden.
Nebenbestimmungen
keine
Bekanntgabe
Diese Allgemeinverfügung gilt aufgrund § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Sie wird mit diesem Zeitpunkt wirksam.
Begründung
Das Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Basiserlass vom 01.08.2025 aufgehoben, da dort über das ASP-Monitoring derzeit eine ausreichende Datenbasis zur Einschätzung der Lageentwicklung vorliegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln mit Sitz in Köln erheben.
Gummersbach, 21.10.2025
gez.
Hagt
Landrat

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