Gültigkeit der Kreistags- und Landratswahl

Öffentliche Bekanntmachung

Logo Oberbergischer Kreis, Der Landrat

Gemäß § 65 Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit vereinfacht öffentlich bekannt gemacht:

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 einstimmig sowohl die Gültigkeit der Kreistags- als auch der Landratswahl vom 14.09.2025 bzw. 28.09.2025 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) festgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 41 KWahlG gegen diesen Beschluss binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden kann. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten/der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle zu erklären.

gez.
Stefan Heße
-stellv. Kreiswahlleiter-

Veröffentlichungsdatum: 12.05.2026