Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Sicherstellung Kreisgrenzen überschreitender Verkehrsleistungen im Linienverkehr der Linien 261, 310, 335, 421, 426, 427, 429 und 440

Öffentliche Bekanntmachung

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Zwischen dem Oberbergischen Kreis und dem Rheinisch-Bergischen Kreis ist gem. den Vorschriften der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung (SGV NRW 202) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Sicherstellung Kreisgrenzen überschreitender Verkehrsleistungen im Linienverkehr der Linien 261, 310, 335, 421, 426, 427, 429 und 440 geschlossen worden.

Diese Vereinbarung wurde durch die Bezirksregierung Köln gem. § 24 Abs. 2 GkG NRW aufsichtsbehördlich genehmigt sowie gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW im Amtsblatt Nummer 30 für den Regierungsbezirk Köln am 27.07.2026 bekannt gemacht.

 

Der Landrat
Im Auftrag
gez.
Eller

Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026