29.01.2003: Anleinpflicht für Hunde

Oberbergischer Kreis. Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises weist daraufhin, dass nach dem neuen Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2002 alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer (auch die Besitzerinnen bzw. Besitzer von z.B. Dackel, Pinscher, kleine Terrier) zur Vermeidung von Gefahren die Pflicht haben, ihre Hunde an einer geeigneten Leine zu führen und zwar
  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr;
  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen, mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche;
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen;
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.


Letzte Änderung: 29. Januar 2003