11.03.2003: Reiten in der freien Landschaft und im Wald

Oberbergischer Kreis. Das Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung des Oberbergischen Kreises erinnert zu Beginn der Reitsaison 2003 die Reiterinnen und Reiter an die gesetzliche Kennzeichnungspflicht von Reitpferden.

Nach dem Landschaftsgesetz NW muss derjenige, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, ein gut sichtbares, am Zaumzeug des Pferdes beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Hat der Halter mehrere Pferde, mit denen er ausreitet, muss er so viele Kennzeichen erwerben, wie er für einen gleichzeitigen Ausritt mit den Pferden benötigt. Gültig wird das Kennzeichen durch einen jährlich zu erneuernden Aufkleber, die sogenannte Reiterplakette. Die Farbe dieser Plakette wechselt jährlich und ist für das Jahr 2003 gelb. Die im vergangenen Jahr erworbenen Plaketten sind seit dem 01.01.2003 ungültig.

Reiterplaketten für das Jahr 2003 oder neue Reitkennzeichen werden vom Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 34, 2.Obergeschoß, Zimmer 2.0.9 in 51643 Gummersbach ausgegeben oder können telefonisch unter der Tel.-Nr.: 02261/88 6717 angefordert werden.
  • Die Erstausgabe eines Reitkennzeichens mit Reiterplakette für ein Pferd kostet einschließlich Reitabgabe, Verwaltungsgebühr und Sachkosten 39,00 €.
  • Der Erwerb neuer Reiterplaketten für ein Pferd kostet 30,50 €.
  • Die Betreiber von Reiterhöfen, die Pferde für das Reiten in der freien Landschaft und im Wald bereithalten und vermieten, haben eine erhöhte Reitabgabe zu zahlen. Die Kosten betragen für die Erstausgabe eines Reitkennzeichens mit Reiterplakette für ein Pferd 89,00 €. Der Erwerb neuer Reiterplaketten kosten 80,50 € für ein Pferd.
  • Bei telefonischer Anforderung werden die Plaketten nach Überweisung des Betrages kostenfrei übersandt. Alternativ ist ein Direktversand per Nachnahme (zuzüglich 2,00 € Nachnahmegebühr) möglich.

Die Reiter, die ihr Kennzeichen und/oder ihre Reiterplakette direkt beim Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung abholen wollen, werden gebeten, einen Verrechnungsscheck mitzubringen, da Barzahlungen leider nicht möglich sind.


Letzte Änderung: 11. März 2003