14.05.2003: Geflügelpest

Oberbergischer Kreis. Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass - nachdem in Nordrhein Westfalen im Kreis Viersen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt wurde - weitergehende Regelungen zum Schutz der heimischen Geflügelbestände gelten.

Lebendes Geflügel sowie Bruteier dürfe bis Freitag, den 16.05.2003, 24.00 Uhr, in NRW nicht transportiert werden. Der Transport von Geflügel zur direkten Schlachtung in einen Schlachthof könne von den zuständigen Veterinärbehörden ausnahmsweise genehmigt werden. Inwieweit diese Regelungen über den 16. Mai hinaus verlängert werden, sei zur Zeit noch nicht abzusehen.

Die Halter von Hühnern, Puten, Enten Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln und Tauben, die ihre Tierhaltung bisher noch nicht gemeldet haben, werden nochmals nachdrücklich zur Anzeige ihres Tierbestandes beim Veterinäramt des Oberbergischen Kreises aufgefordert.

Telefon 02261 / 88-3903

Fax 02261 / 88-3939

E-Mail amt39@obk.de

Anschrift

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Veterinäramt

51641 Gummersbach


Letzte Änderung: 14. Mai 2003