16.08.2005: Anforderung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 18.09.2005

Oberbergischer Kreis. Wer bei der anstehenden Bundestagswahl seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, sollte die Unterlagen möglichst frühzeitig bei seiner zuständigen Stadt- bzw. Gemeindebehörde beantragen. Darauf weist Kreiswahlleiter Landrat Hagen Jobi in einer Pressemitteilung hin. Der Antrag könne bereits jetzt schriftlich (z.B. durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail) oder mündlich (aber nicht telefonisch) gestellt werden. Der Eingang der Wahlbenachrichtigungskarte müsse nicht abgewartet werden.

Voraussetzungen für die Beantragung von Briefwahlunterlagen seien u.a.
  • wenn sich der Wahlberechtigte am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb seines Wahlbezirks aufhalte
  • wenn der Wahlberechtigte aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen könne.

Bei einer möglichen Abholung der Briefwahlunterlagen bei der Stadt- bzw. Gemeindebehörde ist zu beachten, dass diese Unterlagen grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden dürfen.

Die Stadt- bzw. Gemeindebehörden stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Sollten keine Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Kreiswahlvorschlägen bzw. Landeslisten eingelegt werden, können die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 25.08.2005 an die Wählerinnen und Wähler ausgegeben werden. Im Falle einer Beschwerde, über die der Landes- bzw. Bundeswahlausschuss am 25.08.2005 abschließend entscheiden werden, können die Briefwahlunterlagen frühestens am 29.08.2005 ausgegeben werden.


Letzte Änderung: 16. August 2005