22.04.2008: Blauzungenkrankheit: Impfung startet in Oberberg Anfang Juni

Logo BlauzungenkrankheitOberbergischer Kreis. Mehr als 16.000 Impfdosen gegen die Blauzungenkrankheit für Schafe und Ziegen sowie knapp 80.000 Impfdosen für Rinder erwartet das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises in Kürze. Ab 2. Juni geht es los: Dann gibt Kreisveterinär Dr. Bertram Röttger den Impfstoff an die praktizierenden Tierärzte aus, die ihre vierbeinigen Patienten bei der Tierseuchenkassen für die Impfung gemeldet haben. Zunächst werden die Schafe und Ziegen geimpft, ab dem 13. Juni erhalten die Rinder die erste Impfung, vier Wochen später die zweite Impfung.

Die 1.600 Tierhalter im Oberbergischen Kreis sind vom Veterinäramt bereits schriftlich informiert worden. Für Tiere, die bis zum 30. Juni geimpft wurden, übernimmt die Tierseuchenkasse die Kosten der Impfung in voller Höhe. Danach muss der Tierhalter eventuell einen Teil der Kosten übernehmen. Voraussetzung: Die Tierhalter müssen ihrem Tierarzt eine Vollmacht ausstellen und die Zahl der zu impfenden Tiere angeben. Diese Unterlagen müssen bis 30. April beim Veterinäramt eingereicht werden. „Wir informieren dann die Tierseuchenkassen, die wiederum die Tierärzte bezahlt“, erklärt Dr. Röttger. „Leider sind bei uns bislang nur 300 Vollmachten eingegangen, der Impfstoff kann aber nur ausgegeben werden, wenn die Unterlagen hier vorliegen“, betont der Kreisveterinär.

„Geimpft werden Rinder, Schafe und Ziegen ab drei Monaten“, erklärt Dr. Röttger. Er rechnet damit, dass der Impfschutz bei den Schafen Ende Juni greift. Bis die Rinder vor der Blauzungenkrankheit, die von einer Mücke übertragen wird, geschützt sind, wird es bis Juli dauern.

Damit das Veterinäramt die großen Mengen an Impfstoff lagern kann, wird eigens ein Kühlanhänger gemietet. „Wir teilen den Impfstoff zu und erstellen Impflisten. Eine genau Dokumentation ist notwendig, da der größte Teil der Kosten über EU-Fördergelder abgedeckt wird“, so Röttger. Auch für den Fall von Impfschäden sei eine genaue Dokumentation notwendig. Für Zwischenfälle bei der Impfung kommt auch die Tierseuchenkasse auf.

Rinderhalter, die ihre Tiere nicht impfen lassen wollen, können beim Veterinäramt einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Impfung stellen. „Für Mutterkuhbetriebe und Masttiere ist das ohne vorherige Untersuchung möglich, Milchvieh muss zuvor auf Blauzungen-Antikörper untersucht werden – und zwar auf eigene Kosten“, berichtet der Kreisveterinär.


Letzte Änderung: 22. April 2008