19.12.2008: Auch in Oberberg auf Geflügelgrippe vorbereiten

Oberbergischer Kreis. Aufgrund der latenten Gefahr eines Ausbruchs der Vogelgrippe ist bundesweit die Freilandhaltung von Geflügel (Hühner, Enten, Gänse usw.) seit einigen Jahren nur mit einer Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landkreises möglich. Im Oberbergischen Kreis gilt zurzeit eine solche Ausnahmegenehmigung. Nach dem jüngsten Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Cloppenburg weist das Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass sich die Geflügelhalter im Oberbergischen Kreis vorsorglich auf eine Aufstallpflicht vorbereiten sollen.

„Die Ausnahmegenehmigung für die Freilandhaltung von Geflügel ist in den Regierungsbezirken Detmold und Münster bereits widerrufen worden, im Regierungsbezirk Köln müssen wir uns nun auch darauf vorbereiten“, sagt der zuständige Dezernent bei der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises, Dr. Christian Dickschen. „Es besteht laut Ministerium die Gefahr, dass der aktuell noch wenig ansteckende Virus H5 N3 sich verändern kann“, erklärt Dickschen.

Geflügelmärkte sind daher in Nordrhein-Westfalen zunächst bis 31. Januar 2009 verboten. Das Verbot trifft den Waldbröler Viehmarkt, der am 15. Januar stattfinden sollte. Bereits jetzt müssen Geflügelhalter im Oberbergischen Kreis darauf achten, dass Wildvögel keinen Zugang zu den Futterstellen und Tränken des Geflügels haben.

Nachdem im Dezember in drei Putenbeständen im Landkreis Cloppenburg die Vogelgrippe ausgebrochen war, sind mittlerweile schon 15 Betriebe dort betroffen. Nach Angaben des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung ist das Virus möglicherweise durch Wildvögel verbreitet worden.

Kreisveterinär Dr. Bertram Röttger empfiehlt den Geflügelhaltern im Oberbergischen Kreis ihre Ställe darauf hin zu überprüfen, ob die meist als Nachtquartier genutzten Ställe genügend Platz für eine längerfristige Haltung des Geflügels bieten. Eine Ausweichmöglichkeit seien Außenvolieren mit einem wasserdichten Dach und seitlichem Schutz gegen Wildvögel.

 

 



Letzte Änderung: 19. Dezember 2008