Kreis und Agentur für Arbeit kümmern sich weiter um Arbeitssuchende im Oberbergischen

Im Oberbergischen Kreis kümmern sich Kreis und Arbeitsagentur auch zukünftig gemeinsam um Arbeitssuchende. Der Oberbergische Kreis wird voraussichtlich nicht die Zulassung zur alleinigen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II, sog. Option, erhalten.

Oberbergischer Kreis. Im Oberbergischen Kreis kümmern sich Kreis und Arbeitsagentur auch zukünftig gemeinsam um Arbeitssuchende. Der Oberbergische Kreis wird voraussichtlich nicht die Zulassung zur alleinigen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II, sog. Option, erhalten. Das hat der Staatssekretär des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Wilhelm Schäffer, jetzt mitgeteilt. Der Staatssekretär weist in seinem Schreiben vom 30.03.2011 darauf hin, dass für den Oberbergischen Kreis anhand der Bewertungskriterien „eine Eignung … bei Ihnen und auch allen weiteren 14 Antrag stellenden kreisfreien Städten und Kreisen festgestellt (wurde).“ Für die acht zur Verfügung stehenden Landesplätze sieht das NRW-Arbeitsministerium den Oberbergischen Kreis allerdings nicht vor. Die Gründe hierfür sind bislang nicht mitgeteilt worden.

Landrat Hagen Jobi: „Ziel des Oberbergischen Kreises war es, durch die alleinige Wahrnehmung von Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende stärker auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen und auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes reagieren zu können. Unser Konzept war überzeugend, daher bin ich enttäuscht, dass es nicht zur Umsetzung kommt.“

Auslöser für die Neuorientierung war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008, das die „ARGEn“ in ihrer Organisationsform für verfassungswidrig erklärte. Der Oberbergische Kreis hatte sich als eine von 110 „Optionskommunen“ beworben.

Vorausgegangen war ein Beschluss des Kreistags, dem lediglich die Fraktion DIE LINKE nicht zugestimmt hatte.

 



Letzte Änderung: 31. März 2011