Kreisjugendamt bietet Ambulante Familienhilfe

Die Ambulante Familienhilfe des Kreisjugendamtes unterstützt Familien, Kinder und Jugendliche sowie Kommunen, die kein eigenes Jugendamt unterhalten.

Individuelle Maßnahmen in Krisensituationen

Oberbergischer Kreis. Nachbarn sprechen von „einem komischen Gefühl“, die Schule meldet „Verhaltensauffälligkeiten“ - doch häufig sind es die Familien selbst, die sich hilfesuchend an das Jugendamt wenden.
Eheprobleme, Sorge um den Arbeitsplatz, Schulden … das sind nur einige Gründe, die eine Familie aus dem Gleichgewicht bringen können. Oftmals bleiben dabei die Kinder „auf der Strecke“.

Hilfe leistet das Kreisjugendamt. „Es gibt viele Beratungseinrichtungen und soziale Dienstleistungen, die Familien und Kinder und Jugendliche unterstützen“, sagt der Leiter des Kreisjugendamtes Heinz Thelen. „Für manche Familien, deren Schwierigkeiten sich auf mehrere Lebensbereiche beziehen, reichen diese Angebote nicht aus, oder werden von den Betroffenen einfach nicht genutzt. Diese Familien fallen durch das Netz sozialer Dienstleistungen eher hindurch. Dort setzt die Ambulante Familienhilfe an.“

Stefan Berz, Leiter der Ambulanten Familienhilfe des Oberbergischen Kreises, erläutert die Vorgehensweise: „Wir analysieren im Jugendamt das konkrete Hilfeersuchen einer Familie nach einem standardisierten Verfahren. Im Anschluss wird überprüft in welchen Arbeitsbereich der künftige Fall einzuordnen ist.“
Beispiel: Die 14-jährige Tochter geht nicht mehr zur Schule; der 15-jährige Sohn schließt sich überwiegend im Zimmer ein und nimmt nicht mehr am Familienleben teil. Solche Fälle würden mit hoher Wahrscheinlichkeit dem sogenannten „Leistungsbereich“ zugeordnet. „Das heißt, im Gespräch mit den Fachkräften werden, gemeinsam mit den Familienmitgliedern, konkrete und überprüfbare Zielvereinbarungen erarbeitet.“
Unterstützungsmöglichkeiten - Ressourcen - im direkten Wohnumfeld der Familie werden in den Prozess mit eingebunden.
Im sogenannten „Gefährdungsbereich“ geht es um den unmittelbaren Schutz des Kindes/des Jugendlichen, um die Gewährleistung des Kindeswohles.
Beispiel: Der 8-jährige Junge kommt fast täglich mit unangemessener Kleidung zur Schule, hat nie ein Frühstück dabei, im Sportunterricht fallen immer wieder Blutergüsse am Körper des Jungen auf, ein Dialog seitens der Schule mit den Eltern gestaltet sich sehr schwierig.

In diesen Fällen ist der Wille der betroffenen Eltern eingeschränkt. Durch das Jugendamt können direkte Auflagen vorgegeben werden. Die Eltern sind allerdings auch hier nicht aus ihrer Pflicht entlassen, sie tragen nach wie vor die Verantwortung für die Familie.

Bevor die Sozialpädagogische Familienhilfe eingerichtet wurde, schien die Trennung von den Eltern und die stationäre/teil-stationäre Fremdunterbringung die einzige Möglichkeit, um das Wohl der gefährdeten Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. „Dabei gibt es in vielen Familien durchaus nutzbare und sehr hilfreiche Ressourcen. Das kann ein Nachbar sein, der bei den Hausaufgaben hilft oder ein Verwandter, der Fahrten zum Fußballtraining organisiert. Auch der Kostenaufwand für diese Art der Hilfe ist weitaus günstiger“, sagt Stefan Berz. „Wir betreuen zur Zeit etwa 80 Familien im Oberbergischen. Das heißt, etwa 20 % der anfallenden Fälle werden kreisweit durch unsere Ambulante Familienhilfe abgedeckt.“

Die Ambulante Familienhilfe des Kreisjugendamtes unterstützt die Kommunen, welche kein eigenes Jugendamt unterhalten.

Kontakt zur Ambulanten Familienhilfe

Oberbergischer Kreis
- Jugendamt -
Stefan Berz
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Telefon 02261 88-5180
E-Mail stefan.berz@obk.de
Internet www.obk.de


 



Letzte Änderung: 20. Juni 2011