05.11.2013: Kreis erwartet gerichtliche Entscheidung zur Kreisstraße 19

Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am Freitag, 8. November 2013 über die Klage gegen das Fahrverbot für Krafträder, Leichtkrafträder und Mofas auf der Kreisstraße 19 zwischen Engelskirchen und Lindlar

Oberbergischer Kreis. Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am Freitag, 8. November 2013 über die Klage dreier Motorradfahrer. Sie gehen damit gegen das Fahrverbot für Krafträder, Leichtkrafträder und Mofas auf der Kreisstraße 19 vor. Dieses Fahrverbot hatte der Kreis am 17. August 2011 verhängt. Aufgrund der Unfallsituation und der mißbräuchlichen Nutzung der Straße für Motorradrennen wurde das Fahrverbot auf der  K 19 zunächst auf zwei Jahre befristet angeordnet.

Betroffen ist der Bereich vom Kreisverkehr Lindlar-Klause bis zur Einmündung auf die Landstraße 302. Das Fahrverbot betraf beide Richtungen in den Zeiten zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober, montags bis freitags von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr und samstags, sonntags und feiertags von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Nach Ablauf der zeitlich befristeten Sperre zum 31.10.2013, wird der Oberbergische Kreis nunmehr die gewonnenen Erkenntnisse und aktuellen Auswertungen prüfen. Hiervon hängt es ab, ob die Strecke ab März 2014 wieder für motorisierte Zweiradfahrer gesperrt wird. Auch der Ausgang des anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens muss selbstverständlich berücksichtigt werden.



Letzte Änderung: 5. November 2013