18.08.2016: Grube Kastor: Kreis geht gegen Verstöße im Naturschutzgebiet vor

Bei Dreharbeiten im Naturschutzgebiet bei Schloss Ehreshoven gab es massive Eingriffe in die Natur. Die Untere Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises hat Ermittlungen aufgenommen

Oberbergischer Kreis. Die im Naturschutzgebiet Grube Kastor (Gemeinde Engelskirchen) entstandenen Schäden, deren Verursacher und die Möglichkeiten der Beseitigung beschäftigen zur Zeit das Umweltamt des Oberbergischen Kreises. Bei Dreharbeiten in dem Naturschutzgebiet bei Schloss Ehreshoven gab es massive Eingriffe in die Natur. Besonders betroffen ist ein Teich, der nur unter Missachtung eines Betretungsverbots zugängig wird.

Der betroffene Teich im Bereich des gesperrten Naturschutzgebietes Grube Kastor (Foto: OBK).
Der betroffene Teich im Bereich des gesperrten Naturschutzgebietes Grube Kastor (Foto: OBK).

Nach Gutachten Mitte der 1990er Jahre ist dieser durch Schwermetalle geogen vorbelasteter Bereich entsprechend beschildert und durch Erdwälle geschützt. In dem ehemaligen Blei- und Zink-Bergbaugebiet müssen besondere Aspekte des Landschaft,- Gewässer, - Boden und Denkmalschutzes berücksichtigt werden.

"Eine Ausnahmeregelung für derartige Dreharbeiten hätten wir niemals genehmigt. Ein Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans wurde aber bei uns nicht gestellt", sagt Dr. Christian Dickschen, Umweltdezernent des Oberbergischen Kreises. Eine ähnliche Anfrage im November 2013 hatte der Oberbergische Kreis damals abgelehnt.

Im Bereich des Teiches sind Schäden offensichtlich (Foto: OBK).
Im Bereich des Teiches sind Schäden offensichtlich (Foto: OBK).

Sachverständige und Biologen der Unteren Landschaftsbehörde und der Biologischen Station Oberberg waren vor Ort. Sie erarbeiten eine ökologische Bewertung, um die Stärke der Beeinträchtigung festzustellen. Zeitgleich wird geklärt, wer Verursacher dieser Missstände ist. Auch sinnvolle Maßnahmen zur Wiederherstellung des dortigen Ökosystems werden derzeit durch das Umweltamt des Oberbergischen Kreises sorgsam geprüft. 
"Wenn geklärt ist, wie groß der entstandene Schaden ist und wer diese Eingriffe in die geschützte Natur verursacht hat, entscheiden wir, ob und gegen wen Ordnungswidrigkeiten-Verfahren angestrengt werden oder gar ein Strafverfahren einzuleiten ist", sagt Dr. Christian Dickschen.



Letzte Änderung: 18. August 2016