11.04.2019: Gewässerschutz: Umweltamt gibt Tipps zur privaten Schwimmbadreinigung

Vor Beginn der neuen Badesaison appelliert das Umweltamt an Poolbesitzer zum ordnungsgemäßen Umgang mit Schmutzwasser

Oberbergischer Kreis. Die neue Badesaison beginnt, auch in Haushalten mit eigenem kleinem Schwimmbecken. Häufig steht zuvor eine Grundreinigung verbunden mit dem Ablassen des alten Wassers und einer Filterrückspülung an. Und hier droht eine massive Gefahr für die Umwelt, wenn die entstehenden Abwässer nicht ordnungsgemäß in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werden, sondern auf direktem Weg in Bäche oder Teiche gelangen, oder - bei sogenannter Trenn-Entwässerung - über die Straßenentwässerung bzw. Regenwasserkanäle in Oberflächengewässer fließen.

Auch Besitzer von privaten Pools müssen sorgfältig das Schwimmbad-Abwasser entsorgen. (Foto: OBK)
Auch Besitzer von privaten Pools müssen sorgfältig das Schwimmbad-Abwasser entsorgen. (Foto: OBK)

Die im Badebetrieb verwendeten Chemikalien, insbesondere Chlor-Präparate sind für die meisten Wasserlebewesen tödlich. Immer wieder werden deshalb Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes des Oberbergischen Kreis zu Fischsterben gerufen, wo es Verdachtsmomente gibt, dass der unsachgemäße Umgang mit Schwimmbad-Abwasser die Ursache ist. Aber nicht nur die Fische sterben daran, auch eine Vielzahl anderer Wasserorganismen geht zugrunde. So ist die betroffene Wasserstrecke auf einige Zeit biologisch tot. Wird der Verursacher ermittelt, droht ein Strafverfahren, da solch ein Fehlverhalten eine unerlaubte Gewässerbenutzung gemäß Wasserhaushaltsgesetz darstellt. Dies ist zu vermeiden, indem die Schwimmbadabwässer sachgemäß und unter Berücksichtigung der jeweiligen kommunalen Abwassersatzung entsorgt werden. Nähere Auskunft gibt das Umweltamt des Oberbergischen Kreises.



Letzte Änderung: 11. April 2019