15.05.2020: Kliniken im Oberbergischen Kreis lockern Besuchsverbot

Besuche durch Angehörige jedoch weiterhin nur nach vorheriger Abstimmung.

Oberbergischer Kreis. Ab dem xx. Mai 2020 können Patientinnen und Patienten in den Kliniken im Oberbergischen Kreis nach vorheriger Absprache mit den Kliniken alle zwei Tage Besuch von ihren Angehörigen erhalten. Mit dieser Regelung lockern die Kliniken das strenge Besuchsverbot, das seit dem 13. März 2020 zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Corona-Epidemie in allen Kliniken im Kreisgebiet gilt. Landrat Jochen Hagt zeigt sich über die mit den Klinikleitungen getroffene Regelung erfreut: "Es ist wichtig und trägt zum Genesungsprozess bei, wenn Patientinnen und Patienten ab dem xx. Mai 2020 ihre Angehörigen wieder sehen können". 

Die Einschränkungen, die weiterhin gelten, dienen dazu, alle Patientinnen und Patienten als besonders gefährdete Personen bestmöglich zu schützen."Ein Ausbruch gerade in einer Klinik wäre mit das Schlimmste, was passieren kann", so Landrat Jochen Hagt, der die reduzierte Besuchsmöglichkeit gerade nach der Lockerung der Beschränkungen in Gastronomie und Einzelhandel für weiterhin zwingend erforderlich erachtet. 

Patientinnen und Patienten haben ab sofort die Gelegenheit, dem Pflegepersonal mitzuteilen, welche angehörige Person sie am jeweiligen Folgetag besuchen soll. Die Personen werden namentlich erfasst und es wird ein Zeitfenster verabredet, in dem ein Besuch für eine Stunde möglich ist. Soweit Patientinnen und Patienten aufgrund ihres Gesundheitszustandes die Abstimmung mit Klinik und Angehörigen nicht selbst vornehmen können, können sich Angehörige unmittelbar mit der Station in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren.

Weiterhin werden die Kliniken in begründeten Fällen wie z. B. im Bereich der Kinder- oder Palliativstationen oder bei Demenzerkrankten nach individueller Absprache auch weiterhin Ausnahmen vom Besuchsverbot gestatten.

Das Betreten des Hauses setzt das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung voraus. Zudem ist ein Screening der Besucher im Eingangsbereich erforderlich. Die persönlichen Daten der Besucherinnen und Besucher werden erfasst und vorübergehend gespeichert, um im Falle des Auftretens eines Infektionsgeschehens zeitnah eine Rückverfolgung der Kontaktpersonen zu ermöglichen.

Die Regeln im Überblick: 

  1. Grundsätzlich können Patientinnen und Patienten alle zwei Tage nach vorausgehender Abstimmung zwischen Patient, Angehörigem und Klinik von einer angehörigen Person für eine Stunde besucht werden.
  2. Patientinnen und Patienten müssen mit dem Pflegepersonal und der angehörigen Person am Vortag eines Besuches eine Abstimmung herbeiführen, wann welche angehörigen Person zu welcher Zeit in der Klinik erscheint. 
  3. Jede Besucherin bzw. jeder Besucher muss während des Aufenthalts im Gebäude eine Mund-Nase-Bedeckung tragen!
  4. Nach Betreten des Gebäudes erfolgt ein Screening der Besucherinnen und Besucher; die persönlichen Daten der Angehörigen werden vorübergehend gespeichert.   


Letzte Änderung: 15. Mai 2020