12.08.2020: Kreis hilft aus: Tests nach Rückkehr aus Corona-Risikogebieten

Der Oberbergische Kreis bietet Bürgerinnen und Bürgern ergänzende Testmöglichkeiten an. Damit unterstützt der Kreis die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bei der Durchführung ihres Test-Auftrags.

Oberbergischer Kreis. Die nordrhein-westfälischen Gesundheitsämter sind nicht für die Testung von Reiserückkehrern zuständig. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein mit der Organisation und Durchführung der Tests beauftragt. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises unterstützt die Kassenärztliche Vereinigung Kreisstelle Oberberg nun dennoch bei ihrer Aufgabe.

Ab sofort testet das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises Reiserückkehrer aus Risikogebieten, wenn deren Hausärzte eine Testung zuvor verweigert haben. „Es liegt in unserem Interesse, dass die Bürgerinnen und Bürger, die aus Risikogebieten zurückkehren, getestet werden. Auch auf Grundlage des Testergebnisses entscheiden wir, ob die häusliche Quarantäne beendet werden kann“, sagt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises.

Wenngleich das Land NRW die Kassenärztliche Vereinigung mit der Testung der Reiserückkehrer beauftragt hat, meldeten sich in den vergangene Tagen zahlreiche verärgerte Bürgerinnen und Bürger bei der Kreisverwaltung. „Der Anspruch auf einen kostenlosen Test war nicht immer erfüllt worden. Das hat zu berechtigtem Unmut geführt“, sagt Landrat Jochen Hagt. Nur einige niedergelassene Haus- und Facharztpraxen im Kreisgebiet haben sich auf Ansprache der Kassenärztlichen Vereinigung bereit erklärt, zu testen. Ein ergänzendes Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung gibt es im Kreis nicht mehr.

Um diese Lücke zu schließen, suchte der Oberbergische Kreis das Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Ministerium. Nachdem die notwendigen Rahmenbedingungen geklärt werden konnten, besteht jetzt die Möglichkeit, dass das Gesundheitsamt  Reiserückkehrer aus Risikogebieten testet. Hierzu wird der neu entstandene „Drive In“ neben dem Kreishaus genutzt.

Landrat Jochen Hagt betont, dass hier ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung getestet wird: „Bürgerinnen und Bürger, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, melden sich bitte über www.obk.de/virusmelder und geben an, dass Sie einen Test wünschen. Das Gesundheitsamt nimmt dann Kontakt auf.“ Die häusliche Quarantäne darf nur auf Veranlassung des Gesundheitsamtes verlassen werden!

Hintergrund

Die Coronaeinreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen verpflichtet Einreisende nach der Rückkehr aus einem ausgewiesenen Risikogebiet dazu, sich unverzüglich in 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Die Personen müssen Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufnehmen (www.obk.de/virusmelder). Darüber hinaus sind Sie verpflichtet sich testen zu lassen. Die Quarantäne kann durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden, wenn ein negativer PCR-Test auf SARS-CoV-2 vorliegt. Es besteht die Möglichkeit einen PCR-Test vor Einreise im Ausland durchführen zu lassen. Das Testergebnis darf maximal 48 Stunden alt sein.

In Deutschland haben alle Bürgerinnen und Bürger nach der Einreise aus dem Ausland (Risikogebiet und Nicht-Risikogebiet) innerhalb von 72 Stunden Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test (Geänderte Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 31. Juli 2020). Das Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet Einreisende aus Risikogebieten darüber hinaus zu einem Corona-Test (Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6. August 2020).

An vielen Flughäfen kann der Test kostenlos bei der Einreise durchgeführt werden (Risikogebiet und Nicht-Risikogebiet). Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg werden die Tests nach telefonischer Anmeldung durch Haus- und Fachärzte sowie bestehende Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt. Das Land NRW und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein haben hierzu eine Vereinbarung unterzeichnet.

Wer testet?

Grundsätzlich testet das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises Personen, die xxxxx.

Die Kassenärztliche Vereinigung und die niedergelassenen Ärzte sind entsprechend xxxx-Erlass zuständig für die Testung von:

  • Reiserückkehrern aus Risikogebieten und Nicht-Risikogebieten (innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Rückkehr freiwillig kostenfrei)
  • Freiwillige Tests für Beschäftigte in Schulen, Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflegepersonen
  • Personen mit Symptomen

Weitere Informationen zum Thema: www.obk.de/coronavirus



Letzte Änderung: 12. August 2020