23.12.2020: Kreis verstärkt Corona-Schutzmaßnahmen

Versammlungen zur Religionsausübung als Präsenzveranstaltungen in Radevormwald, Gummersbach, Bergneustadt, Nümbrecht und Waldbröl untersagt

Oberbergischer Kreis. Aufgrund des anhaltend hohen 7-Tage-Inzidenzwertes hat der Oberbergische Kreis heute nach Beratung im Krisenstab und nach Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weitere Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Die Maßnahmen, die in einer Allgemeinverfügung am heutigen Tag bekanntgemacht werden, haben folgende Inhalte:

Aufgrund eines besonders intensiven Infektionsgeschehens und tendenziell steigenden Fallzahlenentwicklungen in den Kommunen Radevormwald, Gummersbach, Bergneustadt, Nümbrecht und Waldbröl, sowie aufgrund einer großen Auslastung mehrerer Krankenhäuser im Kreisgebiet, werden Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung als Präsenzveranstaltungen in den betroffenen Kommunen bis einschließlich 10.01.2021 untersagt. Der Oberbergische Kreis appelliert im Übrigen an alle anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften im Kreisgebiet, ebenfalls auf entsprechende Präsenzveranstaltungen zu verzichten.

„Ich bin mir bewusst, mit welchem großen Engagement einzelne Kirchengemeinden in den vergangenen Tagen daran gearbeitet haben, Hygienekonzepte aufzustellen, um die Besucherinnen und Besucher der Gottesdienste bestmöglich zu schützen. Gerade in der Weihnachtszeit sind die Kirchen wichtige Anlaufpunkte und Orte der Zuversicht. Dementsprechend haben wir uns die Entscheidungen auch nicht leicht gemacht und sind dankbar alldenjenigen, die von sich aus Gottesdienste bis zum 10.01.2021 abgesagt haben“, so Landrat Jochen Hagt. „Ein Verzicht auf Basis von Freiwilligkeit ist in der Situation, in der wir uns heute befinden, jedoch leider nicht mehr ausreichend. Kontaktbeschränkungen sind zu diesem Zeitpunkt schlichtweg das Gebot der Stunde. Die gestrige Telefonkonferenz mit den ärztlichen Direktoren und Geschäftsführungen der Kliniken haben mich in dieser Auffassung bestätigt.“

Im Übrigen gilt mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel ein generelles Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern ("Böllerverbot") im öffentlichen Raum – und dies für das gesamte Kreisgebiet. Das Anzünden von Feuerwerkskörpern begünstigt die Entstehung von Ansammlungen von Menschen. Ziel ist auch insofern die Kontaktreduzierung.

Schließlich sind Beschäftigte in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe im Sinne des § 5 Abs. 2 der CoronaSchVO verpflichtet, grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, sofern in der Einrichtung ein/e Bewohner/in oder ein/e Mitarbeiter/in positiv getestet wurde. „Ziel ist auch insofern ein größtmöglicher Schutz besonders vulnerabler Gruppen.“

In einer Telefonkonferenz wurden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Oberbergischen Kreis am frühen Nachmittag über die beschlossenen Maßnahmen informiert. „Ich bin sehr froh, dass sich die Bürgermeister/innen mit mir darin einig sind, dass wir die Einhaltung sämtlicher bestehender Vorschriften in den kommenden Tagen und Wochen intensiv überwachen werden und Verstöße notwendigenfalls ahnden. So sehr wir alle bedauern, dass die bevorstehende Weihnachtszeit, der Jahreswechsel und der Beginn des Jahres 2021 mit derartigen Regelungen eingeleitet werden müssen, so sind wir uns doch im Wesentlichen einig, dass die Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung notwendig sind“, so der Landrat.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung in NRW sieht vor, dass Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner über einem Wert von 200 liegt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die CoronaSchVO hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen können. Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises tritt am 24.12.2020, 0:00 Uhr in Kraft und ist bis zum Ablauf des 10.01.2021 befristet. Sie ist unter www.obk.de/corona-av einsehbar.



Letzte Änderung: 23. Dezember 2020