12.02.2021: Impfung von priorisierten Berufsgruppen im Impfzentrum

Der Oberbergische Kreis kontaktiert die priorisierten Berufsgruppen und vergibt die Termine zur Impfung telefonisch.

Oberbergischer Kreis. Das Land NRW stellt den Impfzentren in den nächsten Wochen Sonderkontingente des Impfstoffs AstraZeneca zur Verfügung. Mit dem bereitgestellten Impfstoff soll zunächst vorrangig das Personal von ambulanten Pflegediensten versorgt werden. Folgende Berufsgruppen erhalten laut Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Impfung:

  • Personal von ambulanten Pflegediensten gemäß § 71 Absatz 1 SGB XI und Betreuungsdiensten gemäß § 71 Absatz 1a SGB XI, einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI tätig werden
     
  • Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften gemäß § 24 Absatz 1 WTG, mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
     
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten
     
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden
     
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind
     
  • (Zahn-)ärztinnen und (Zahn-)ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
     
  • Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fach-personal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind
     
  • Personal in den Impfzentren
     
  • Rettungsdienstpersonal
     

Der Oberbergischen Kreis ermittelt die priorisierten Beschäftigten in den genannten Einrichtungen über die entsprechenden Arbeitgeber, Verbände und Vertretungen im Kreisgebiet sowie die zuständigen Stellen der Kreisverwaltung. Die Arbeitgeber, Verbände, Vertretungen und zuständigen Stellen übermitteln Listen mit den infrage kommenden Einrichtungen. Der Oberbergische Kreis geht aktiv auf die ermittelten Einrichtungen (z.B. ambulante Pflegedienste, Arztpraxen, Heilmittelerbringer etc.) zu. Noch am heutigen Tag werden erste Einrichtungen auf digitalem Weg angeschrieben.

Die angeschriebenen Einrichtungen melden ihr infrage kommendes und impfbereites Personal an den Kreis. In der Folge nimmt das Impfzentrum telefonisch Kontakt zur Ansprechperson der jeweiligen Einrichtung auf und vereinbart die Impftermine für alle priorisierten Personen der Einrichtung. Pro Einrichtung sollen die Termine möglichst zusammenhängend vergeben werden. Der Oberbergische Kreis bittet um Verständnis, dass der Anruf zur Terminvereinbarung nicht immer unmittelbar erfolgen kann und die Impfstoffmengen zunächst beschränkt sind.

Das Impfzentrum in Gummersbach ist täglich zwischen 14 und 20 Uhr geöffnet. Geimpft wird ausschließlich nach Terminvergabe. Die Impfung der priorisierten Berufsgruppen erfolgt in einer gesonderten Impfstraße parallel zur Impfung der Über-80-Jährigen. Die Termine für die Seniorinnen und Senioren werden weiterhin über die Kassenärztliche Vereinigung vergeben.

 

Informationen zum Impfzentrum erhalten Sie unter www.obk.de/impfzentrum . Auf dieser Seite können Sie auch einen virtuellen Rundgang durch das Impfzentrum machen. Unter www.obk.de/corona-faq  beantwortet der Oberbergische Kreis häufig gestellte Fragen zur Impfung und zum Impfzentrum.



Letzte Änderung: 12. Februar 2021