12.02.2021: Zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen werden verlängert

Die zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet werden bis einschließlich 07. März 2021 verlängert.

Oberbergischer Kreis. Im Oberbergischen gelten ergänzend zur Corona-Schutzverordnung NRW zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen. Der Oberbergische Kreis hat die nachfolgenden Maßnahmen mit seiner Allgemeinverfügung vom 05.02.2021 festgelegt:

  • Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich: Treffen sind nur zwischen Personen eines Hausstands und einer weiteren Person erlaubt.
     
  • Begrenzte Teilnehmerzahl und Dauer von Versammlungen zur Religionsausübung.
     
  • Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.
     
  • FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.

Der verbindliche Wortlaut und die Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

 

Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises hat entschieden, die bestehenden Maßnahmen bis einschließlich 07. März 2021 zu verlängern.  Der Oberbergische Kreis veröffentlicht am Wochenende eine Allgemeinverfügung, mit der die Verlängerung bekanntgemacht wird (www.obk.de/corona-av).

Sollte die 7-Tage-Inzidenz für das Kreisgebiet vor Ablauf der Allgemeinverfügung unter den Schwellenwert von 50 sinken, wird der Krisenstab erneut über die Schutzmaßnahmen beraten. Die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung NRW sieht vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist. „Nachdem die Inzidenz in der vergangenen Woche zunächst weiter gesunken ist, ist sie gestern und heute wieder angestiegen. Ich gehe nicht davon aus, dass wir den vom Land vorgegeben Zielwert bis zum 14.02.2021 erreichen werden“, sagt Landrat Jochen Hagt.

Auch vor dem Hintergrund erneut nachgewiesener Virusmutanten im Kreisgebiet, sei weiterhin Vorsicht geboten. „Die britische Virusmutante gilt als besonders ansteckend“, sagt Landrat Jochen Hagt und gibt bekannt, dass auch heute in fünf weiteren Fällen die Mutante B.1.1.7. bestätigt worden sei. Jeweils ein Fall wurde in Gummersbach, Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald und Wiehl nachgewiesen. Die britische Virusmutante wurde damit insgesamt zwölfmal im Kreisgebiet bestätigt.

Kontakte reduzieren = Infektionsketten verhindern

„Mir ist bewusst, dass die festgelegten Einschränkungen ein großer Einschnitt für unser Zusammenleben bedeuten. Ich halte sie zurzeit aber noch für erforderlich. Durch eine konsequente Kontaktreduzierung kann die Zahl der Neuinfektionen gesenkt werden. Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf alle nicht notwendigen Kontakte zu verzichten“, sagt Landrat Jochen Hagt. Überall wo Menschen zusammenkämen, steige das Infektionsrisiko. Aus diesem Grund werde auch weiterhin an den verschärften Beschränkungen für Versammlungen zur Religionsausübung festgehalten. „Der Eindruck, dass es ‚die Kirchen‘ sind, die das Infektionsgeschehen fördern, ist dennoch verfehlt. Infektionen können aber eben auch und gerade dort entstehen, wo viele Menschen zusammenkommen“, sagt Landrat Jochen Hagt.

Viele Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten in den vergangenen Wochen und Monaten sehr verantwortungsvolle Hygienekonzepte erarbeitet und auf die Durchführung von Gottesdiensten von sich aus verzichtet bzw. die Teilnehmerzahl drastisch reduziert. „Insbesondere aus Gesprächen mit Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche ist mir bekannt, wie intensiv man sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Ich bin zudem dankbar dafür, dass mir sowohl der Kreisdechant als auch der Superintendent des Kirchenkreises An der Agger signalisiert haben, die Regelungen der Allgemeinverfügung auch deshalb akzeptieren zu können, weil es darum geht, die Glaubensgemeinschaften im Oberbergischen Kreis gleichbehandeln zu wollen“, so der Landrat weiter.

Darüber habe bei der Entscheidung, die Gültigkeit der bestehenden Allgemeinverfügung zu verlängern, auch der Umstand, dass nach den Abstimmungen auf Bund-Länder-Ebene Inzidenzwerte von 50 bzw. 35 anzustreben sind, eine wesentliche Rolle gespielt. „Unser gemeinsames Ziel muss sein, diese Grenzwerte zu unterschreiten, um in wesentlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Lockerungen zu erzielen“, so Landrat Jochen Hagt. Diese Zielsetzung setzte voraus, dass zunächst an den einschneidenden Maßnahmen festgehalten werden müsse. Die im Trend rückläufige 7-Tage-Inzidenz bestätige, dass die Maßnahmen in den vergangenen Wochen Wirkung gezeigt hätten.

 

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus   
Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.obk.de/corona-faq
Alle Pressemitteilungen zum Thema: www.obk.de/coronapm
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen   



Letzte Änderung: 12. Februar 2021