03.03.2021: Pressemitteilung zum Bericht „Wenn wieder was übrig bleibt“ der Oberbergischen Volkszeitung vom 03.03.2021

Der Oberbergische Kreis und die Kassenärztliche Vereinigung Kreisstelle Oberbergischer Kreis wehren sich gegen die Berichterstattung in der Oberbergischen Volkszeitung.

 

Gemeinsame Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises und der Kassenärztlichen Vereinigung Kreisstelle Oberbergischer Kreis:

Landrat Jochen Hagt und Dr. Renate Krug-Peltier, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Kreisstelle Oberbergischer Kreis, bedauern die Berichterstattung in der Oberbergischen Volkszeitung am 03.03.2021. Durch den Artikel „Wenn wieder was übrig bleibt“, entstehe der Eindruck, die Zusammenarbeit zwischen Kreisverwaltung und Kassenärztlicher Vereinigung sei unzureichend. „Das Gegenteil ist der Fall, wir arbeiten sehr konstruktiv zusammen und das habe ich dem zuständigen Redakteur auch mitgeteilt“, sagt Dr. Renate Krug-Peltier. Landrat Jochen Hagt macht deutlich: „Von Beginn an arbeiten die Kassenärztliche Vereinigung und die Kreisverwaltung Hand in Hand, um die große Aufgabe der Impfung der Bevölkerung zu meistern“, sagt Landrat Jochen Hagt.

Bei der Zusammenarbeit werden die durch das Land Nordrhein-Westfalen festgelegten Zuständigkeiten beachtet. Die Impfung in den Pflegeeinrichtungen erfolgt in Verantwortung der mobilen Teams der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Oberbergische Kreis benennt der Kassenärztlichen Vereinigung die Einrichtungen, in denen geimpft werden soll. Wenn Restimpfungen am Ende der geplanten Impfungen übrig bleiben, akquirieren die impfenden Ärztinnen und Ärzte nach Vorgaben der geltenden Cornavirus-Impfverordnung weitere berechtigte Impflinge aus ihrem Patientenstamm. „Das ist kein großes Problem. Die Ärztinnen und Ärzte kennen die priorisierte Patientinnen und Patienten“, so Dr. Renate Krug-Peltier. Die Zahl übrigbleibender Impfstoffe in den Einrichtungen sei zudem inzwischen überschaubar. Am Ende eines Impftages blieben maximal fünf bis sechs Impfdosen übrig, da ein Vial maximal sieben Dosen enthalte (Impfdosen-Fläschchen).

Der in den Pflegeeinrichtungen eingesetzte BioNTech-Impfstoff ist grundsätzlich für die Impfung von Personen über 65 Jahren zugelassen. Priorisiert zu impfen sind nach aktueller Erlasslage Personen über 80 Jahren. Darunter fallen zum einen Personen in den Pflegeeinrichtungen, die durch die mobilen Teams geimpft werden. Zum anderen erhalten Personen über 80 Jahren, die in der eigenen Häuslichkeit leben, eine Impfung im Impfzentrum. Die Terminierung für das Impfzentrum erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein in Düsseldorf.

Der Oberbergische Kreis kann keine priorisierten Personen über 80 Jahren akquirieren. Allein die Kassenärztliche Vereinigung in Düsseldorf hat den Überblick, wer impfwillig ist, weil er sich um einen Termin bemüht hat. Die Erstellung von Nachrückerlisten für Restimpfstoffdosen in den Pflegeeinrichtungen ist durch den Oberbergischen Kreis deshalb nicht realisierbar. Daher bat der Oberbergische Kreis um Mitteilung der Daten, um Menschen mit einem späteren Termin im Falle übrigbleibender Restimpfstoffe spontan ein Impfangebot zu unterbreiten. Die Kreisstelle Oberbergischer Kreis der Kassenärztlichen Vereinigung ist hierzu ebenfalls auf die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein zugegangen.

Vor der Aktualisierung der Richtlinien durften auch Personen unter 65 Jahren mit BioNTech -Impfstoff geimpft werden. In diesem Zeitraum hat der Oberbergische Kreis der Kassenärztlichen Vereinigung priorisierte Personen benannt.



Letzte Änderung: 03. März 2021