05.03.2021: Oberbergischer Kreis verlängert Allgemeinverfügung

Die zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet werden an die neue Corona-Schutzverordnung angepasst und zunächst bis einschließlich 14. März 2021 verlängert.

Oberbergischer Kreis. In den letzten Tagen sind im Oberbergischen Kreis wieder vermehrt Bürgerinnen und Bürger positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute bei 92,6 und somit nicht weit entfernt von der Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage. Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises hat daher gestern beschlossen, die noch bis zum 07.03.2021 geltenden Corona-Schutzmaßnahmen für das Gebiet des Oberbergischen Kreises an die ab dem 08.03.2021 geltende Corona-Schutzverordnung anzupassen und zunächst bis zum 14.03.2021 zu verlängern.

Maßnahmen werden angepasst und verlängert
Der Oberbergische Kreis hat aus diesem Grund eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab Montag, dem 08.03.2021, gilt und folgende Maßnahmen enthält:

  • Kontaktbeschränkung für den öffentlichen Bereich wird auf den privaten Bereich übertragen: Zulässig ist die Zusammenkunft von max. zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen).
  • Begrenzte Teilnehmerzahl und begrenzte Dauer von Versammlungen zur Religionsausübung.
  • Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.
  • FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.

Der verbindliche Wortlaut und die Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Oberstes Ziel bleibt die Reduzierung der Infektionen
„Nachdem die Inzidenz seit Jahresbeginn zunächst kontinuierlich gesunken ist, steigt die Inzidenz seit den letzten Tagen wieder an. Ursächlich hierfür ist die Ausbreitung v.a. der britischen Virusmutation B.1.1.7. Aktuell konnte bei 41% der derzeit aktiven Fälle im Oberbergischen Kreis eine Virusmutation nachgewiesen werden, verteilt über die gesamte Kreisfläche“, erklärt Landrat Jochen Hagt. „Die britische Mutation ist wesentlich ansteckender und verbreitetet sich somit schneller in der Bevölkerung. Zudem ist das Infektionsgeschehen nach wie vor diffus“, ergänzt die Leiterin des Gesundheitsamtes, Kaija Elvermann. Es sei daher weiterhin wichtig, sich -v. a. vor dem Hintergrund der aktuell beschlossenen Öffnungsschritte auf Landesebene - bewusst zu machen, dass jeder persönliche Kontakt ein potentielles Infektionsrisiko in sich berge und alle Bürgerinnen und Bürger gemeinsam durch die Einhaltung der AHA+L-Regeln zur Eindämmung des Virus beitragen könnten. „Unser Ziel muss weiterhin sein, das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis zu reduzieren und jedenfalls landesdurchschnittliche Inzidenzwerte zu erreichen, um auf dieser Basis Öffnungsschritte vollziehen zu können, wie sie aktuell zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und –präsidenten vereinbart wurden“, begründet der Landrat die Entscheidung. In Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW werden die bislang geltenden Maßnahmen daher nochmals um zunächst eine Woche verlängert. Eine Anpassung an die neue Corona-Schutzverordnung erfolgt insoweit, als dass jetzt im privaten Bereich eine Zusammenkunft von max. zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen zulässig ist, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten.

Angebot für kostenlose Schnelltests
Die geplanten Öffnungsschritte mit einer geänderten Teststrategie zu verknüpfen, hält Landrat Jochen Hagt für zwingend erforderlich. Noch warte der Oberbergische Kreis allerdings auf genauere Vorgaben des Landes NRW z. B. zu den Anforderungen, die Teststellen erfüllen müssen, oder zu den auszustellenden Bescheinigungen über negative Schnelltests. „Die Kreisverwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, möglichst rasch ein flächendeckendes Testangebot im Oberbergischen Kreis aufzubauen. Hierzu steht der Oberbergische Kreis bereits in Kontakt z. B. mit medizinischen Einrichtungen, Apotheken und weiteren privaten Anbietern“, so der Landrat. Sobald erste Teststellen zugelassen sind, wird der Oberbergische Kreis hierüber berichten.     

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Letzte Änderung: 5. März 2021