13.03.2021: Corona-Schutzmaßnahmen auf Kreisebene werden erneut verlängert

Die bestehenden Maßnahmen auf Kreisebene gelten bis einschließlich 21.03.2021.

Oberbergischer Kreis. Ergänzend zu den Regeln der Corona-Schutzverordnung NRW gelten im Oberbergischen Kreis auch weiterhin zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen. Die Kreisverwaltung verlängert die bestehenden Maßnahmen bis einschließlich 21.03.2021. Neu hinzu kommt eine Vorgabe für die Durchführung von Sportunterricht in geschlossenen Räumlichkeiten.

Folgende Regelungen gelten bis einschließlich 21.03.2021 im Oberbergischen Kreis:

  • Kontaktbeschränkung für den öffentlichen und privaten Bereich: Zulässig ist die Zusammenkunft von max. zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen).
  • Begrenzte Teilnehmerzahl und begrenzte Dauer von Versammlungen zur Religionsausübung.
  • Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.
  • FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.
  • Der Sportunterricht der Schulen in geschlossenen Räumlichkeiten ist nur zulässig, wenn die für den Sportunterricht verantwortlichen Personen sicherstellen, dass die an dem Sportunterricht teilnehmenden Personen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Andernfalls ist der Sportunterricht in geschlossenen Räumlichkeiten untersagt.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wird die zeitliche Begrenzung von Versammlung zur Religionsausübung von 45 auf 90 Minuten angehoben.

Der verbindliche Wortlaut und die Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die unter www.obk.de/corona-av veröffentlicht wurde. Unter www.obk.de/corona-ampel erhalten Sie zudem einen Kurzüberblick über die aktuell geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW und der Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises.

Infektionsgeschehen weiterhin diffus

Das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis ist nach wie vor diffus. Viele Personen steckten sich in den vergangenen Tagen im privaten Umfeld an. Derzeit gibt es keine Ausbrüche in stationären Pflegeeinrichtungen mehr. Weiterhin gibt es mehrere Ausbruchsgeschehen in verschiedenen Unternehmen im gesamten Kreisgebiet. Einzelne Infektionen aus dem häuslichen Bereich wurden in den vergangenen Tagen auch in Schulen und Kindertagesstätten eingetragen. „Hier ist schnell ein größerer Personenkreis betroffen, weshalb dann meist eine Allgemeinverfügung zur Quarantäneanordnung veröffentlicht wird. Nach RKI-Richtlinie setzten wir beim Nachweis einer Virusmutante in einer Einrichtung zudem auf die sogenannte Cluster-Quarantäne. Dabei wird ein ganzer Bereich unter Quarantäne gestellt, der einen potenziellen Kontakt hatte“, erklärt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes.

„Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis schwankt um den Schwellenwert von 100. Unser Ziel muss weiterhin sein, das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis zu reduzieren und landesdurchschnittliche Inzidenzwerte zu erreichen“, sagt Landrat Jochen Hagt. Insbesondere vor dem Hintergrund der auf Landesebene beschlossenen Öffnungsschritte und der gleichzeitigen Verbreitung der ansteckenderen Virusmutanten sei Vorsicht geboten. Jeder persönliche Kontakt berge ein Risiko. Deshalb sollten Kontakte weiterhinauf das absolut notwendige Minimum reduziert werden. Der Landrat ruft dazu auf, die bekannten Hygieneregeln und die bestehenden Regelungen einzuhalten.



Letzte Änderung: 13. März 2021