19.04.2021: Zugang zu den Dienststellen der Kreisverwaltung nur mit negativem Schnelltest

Ab Donnerstag (22.04.2021) müssen Besucher*innen beim Betreten der Dienststellen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen.

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis macht von seinem Hausrecht Gebrauch und ordnet eine Schnelltest-Pflicht für den Besuch seiner Dienststellen an. Zugang zu den Dienststellen der Kreisverwaltung erhalten Besucher*innen ab dem 22.04.2021 nur noch nach Vorlage eines negativen Schnelltest-Ergebnisses. Ausgenommen von der Regelung ist das Impfzentrum. Hier muss kein Schnelltest-Ergebnis vorgelegt werden; eine Testung vor dem Besuch des Impfzentrums wird aber ausdrücklich empfohlen.

Bei allen anderen Dienststellen sollten Bescheinigungen, die im Rahmen der kostenfreien Bürgertestung durch die zugelassenen Teststellen (www.obk.de/teststellen) ausgestellt werden, vorgelegt werden. Ebenfalls akzeptiert werden Bescheinigungen, die im Rahmen einer Beschäftigtentestung oder eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts durch geschultes Personal durchgeführt werden. Unter www.obk.de/faq („Schnelltest-Stellen“) informiert der Kreis über die möglichen Nachweise. In allen Fällen gilt: Zwischen der Durchführung des Tests und dem Besuch der Kreisverwaltung dürfen höchstens 24 Stunden liegen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.

Neben der Schnelltest-Pflicht ordnet die Kreisverwaltung auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske an (FFP-2-Maske oder OP-Maske) für Besucher*innen an. „Die Mitarbeiter*innen des Oberbergischen Kreises wurden und werden bereits mit medizinischen Masken ausgestattet. Darüber hinaus können sie sich im Rahmen der Beschäftigtentestung testen lassen“, berichtet Landrat Jochen Hagt. Darüber hinaus hätten die Mitarbeiter*innen Selbsttests erhalten, die bei Auftreten von Symptomen vor Dienstantritt zu Hause durchgeführt werden können. „All diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Mitarbeiter*innen und der Bürger*innen. Wir möchten mögliche Infektionsketten frühzeitig unterbinden und den Eintrag von Infektionen verhindern. Die Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung soll so weiter sichergestellt werden“, erklärt Landrat Jochen Hagt.

Das Straßenverkehrsamt und die Ausländerbehörde kontaktieren die Bürger*innen, die bereits einen Termin für ihr Anliegen vereinbart haben und informiert sie über die Schnelltest-Pflicht. Die übrigen Dienststellen der Kreisverwaltung sind nur nach telefonischer Voranmeldung persönlich erreichbar. Insbesondere für dringende unaufschiebbare persönliche Vorsprachen können telefonisch Termine vereinbart werden. Neben den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen, die im Bürger-Service-Portal der Kreisverwaltung unter www.obk.de/anliegen abrufbar sind, ist die Kreisverwaltung für allgemeine Anliegen unter 02261 88-0 (Telefonzentrale) oder die entsprechende Dienststelle unter der unten aufgeführten Rufnummer telefonisch erreichbar.



Letzte Änderung: 19. April 2021