10.05.2021: Impfungen mit AstraZeneca für Personen unter und über 60 Jahren

Personen über 60 Jahren (Priorisierungsstufe 3) können Impftermine in den Hausarztpraxen vereinbaren. Personen unter 60 Jahren können sich unabhängig von ihrer Priorisierung ebenfalls durch die niedergelassene Ärzteschaft mit AstraZeneca impfen lassen.

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis informiert auf www.obk.de/impftermin darüber, welche Personen einen Impftermin vereinbaren können und auf welchem Weg die Terminvereinbarung möglich ist. Nach den Impfungen innerhalb der Priorisierungsstufen 1 und 2 finden in Nordrhein-Westfalen auch Impfungen einiger Personengruppen der Priorisierungsstufe 3 statt. Wie berichtet, können Personen bestimmter Berufsgruppen der Priorisierungsstufe 3 ihren Termin für die Impfung im Impfzentrum über die Kassenärztliche Vereinigung auf www.116117.de und unter der kostenlosen Servicehotline 0800 116 117 01 vereinbaren.

Personen über 60 Jahren gehören ebenfalls der Priorisierungsstufe 3 an. Sie werden nicht im Impfzentrum, sondern durch die niedergelassene Ärzteschaft geimpft. Das Gesundheitsministerium des Landes NRW hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die Personen über 60 Jahre ab sofort Impftermine direkt in den Arztpraxen vereinbaren können. Als Impfstoff werde im Normalfall AstraZeneca verimpft.

Zudem berichtet das Land, dass Personen unter 60 Jahren unabhängig von ihrer Priorisierung mit AstraZeneca geimpft werden können. Voraussetzung sei, dass sich die zu impfende Person nach einer individuellen Risikoanalyse und nach sorgfältiger Aufklärung durch den impfenden Arzt oder die impfende Ärztin dafür entscheidet. Für die Terminvereinbarung sollten sich die Bürger*innen ebenfalls direkt an die Arztpraxen werden.

„Nach jetzigem Kenntnisstand werden die Impfungen mit AstraZeneca für unter 60-Jährige in NRW durch die niedergelassene Ärzteschaft durchgeführt. Derzeit haben die Impfzentren in NRW auch keine Möglichkeit für Erstimpfungen AstraZeneca zu bestellen. Wer also mit AstraZeneca geimpft werden möchte, muss sich an die niedergelassene Ärzteschaft wenden“, sagt Ralf Schmallenbach, Leiter des oberbergischen Impfzentrums.

In Deutschland wurde die Empfehlung für das Intervall zur Zweitimpfung mit AstraZeneca auf den Zeitraum von vier bis zwölf Wochen ausgeweitet. „Umso länger der gewählte Zeitraum innerhalb dieses Intervalls, desto höher die nachgewiesene Wirksamkeit“, schreibt das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium in seiner Pressemitteilung. Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises, empfiehlt: „Der Zeitraum von zwölf Wochen sollte ausgeschöpft werden. Studien legen nahe, dass die Zweitimpfung mit AstraZeneca nach 12 Wochen eine Schutzwirkung von ca. 81 Prozent bietet. Wird die Zweitimpfung bereits nach vier bis sechs Wochen durchgeführt, liegt die Schutzwirkung bei etwa 55 Prozent.“



Letzte Änderung: 10. Mai 2021