04.08.2021: Verkehrsrechtliche Anordnung

Durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 256 zwischen Waldbröl im Oberbergischen Kreis und Schladern im Rhein-Sieg-Kreis

Logo Rhein-Sieg-KreisLogo Oberbergischer Kreis, Der Landrat

Oberbergischer Kreis/Rhein-Sieg-Kreis. Der Oberbergische Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis haben gemeinsam entschieden, für den gesamten Abschnitt 6,1 der B 256, d.h. zwischen dem Kreisel bei Panarbora und der „Präsidentenbrücke“ durchgehend die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Grundsätzlich gilt demnach zukünftig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern. In entsprechend gekennzeichneten Kurvenbereichen gilt darüber hinaus in Zukunft eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Die entsprechenden Abschnitte unterschiedlicher Geschwindigkeitsregelung wurden im Rahmen von Befahrungen durch Kradfahrer der Polizei ermittelt.

Die bereits seit 2003 geltende Sperrung einer Teilstrecke für Motorräder an den Wochenenden von März bis Oktober wird durch die neue Anordnung nicht tangiert.

Die beiden zuständigen Straßenmeistereien des Landesbetriebs Straßen NRW werden die angeordnete Beschilderung in einer gemeinsamen Aktion in der 33. KW umsetzen.

Beide Kreise verfolgen mit der getroffenen Anordnung das Ziel, die Gefahrenlage, die aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse, des kurvigen Verlaufs, der unterschiedlichen gefahrenen Geschwindigkeiten verschiedener Verkehrsteilnehmender und der auffälligen Unfalllage besteht, zu reduzieren. Diese Gefahrenlage übersteige das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung erheblich. Zudem komme man den Beschwerden aus der Bevölkerung hinsichtlich der bestehenden Lärmbelästigung entgegen, da mit der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung auch eine Lärmreduzierung einhergehe.

„Wir hoffen, mit den angeordneten Maßnahmen, die sich insbesondere in den letzten Jahren zum Negativen entwickelnde Situation auf dem Schladernring zu entschärfen“, zeigt sich Jochen Hagt, Landrat des Oberbergischen Kreises, zuversichtlich. „Als zielführend sehe ich das gemeinsame Vorgehen der beiden Kreise an.“

Die Kreisdirektorin des Rhein-Sieg-Kreises Svenja Udelhoven ergänzt: „Insgesamt wird die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dazu führen, dass alle Verkehrsteilnehmenden langsamer unterwegs sind. Hierdurch werden sowohl das Unfallrisiko als auch die Unfallfolgen gemindert.“

Beide erwägen zudem, für die genannte Strecke einen Verkehrsversuch zu beantragen, der die angeordnete Beschilderung durch eine neuartige Markierung der Fahrbahn ergänzt.

Der Schladernring: In blau markiert die 70km/h-Zonen und in rot markiert die 50km/h-Zonen. (Grafik: OBK)
Der Schladernring: In blau markiert die 70km/h-Zonen und in rot markiert die 50km/h-Zonen. (Grafik: OBK)
Der Schladernring: In blau markiert die 70km/h-Zonen und in rot markiert die 50km/h-Zonen. (Grafik: OBK)
Der Schladernring: In blau markiert die 70km/h-Zonen und in rot markiert die 50km/h-Zonen. (Grafik: OBK)


Letzte Änderung: 04. August 2021