13.09.2021: Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

Anträge auf Wiederaufbauhilfe können Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige und landwirtschaftliche Betriebe ab Freitag (17. September 2021) beim Land NRW stellen.

Oberbergischer Kreis. Von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffene Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige oder landwirtschaftliche Betriebe aus Nordrhein-Westfalen können ab Freitag (17. September 2021) Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. In Nordrhein-Westfalen Mittel stehen insgesamt Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung veröffentlichte heute auf www.land.nrw/wiederaufbauhilfe die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“. Auf der Internetseite sind ausführliche Informationen zur Wiederaufbauhilfe und der Beantragung aufgeführt. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt auf der Sonderseite www.mhkbg.nrw/wiederaufbau ebenfalls Informationen und einen Leitfaden für die „Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft“ bereit.

Ergänzend schaltet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ein Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon ist montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Nummer 0211 4684 4994 erreichbar.

Bitte beachten: Weitere Informationen zur Beratung von Privatpersonen erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Unternehmen und Gewerbebetriebe können sich neben der o.g. Telefonnummer des Landes auch an die Industrie- und Handelskammern wenden, um Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten. Anträge können nur von den Betroffenen selbst gestellt werden.



Letzte Änderung: 14. September 2021