11.11.2021: Was tun, wenn der Corona-Test positiv ist?

Das Gesundheitsamt beantwortet häufige Fragen mit FAQ und Videos.

Oberbergischer Kreis. Das Infektionsgeschehen hat in den vergangenen Wochen wieder stark zugenommen. Was sich in den täglichen Infektionszahlen widerspiegelt ist für betroffenen Personen mit vielen Fragen verbunden.

Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises beantwortet häufig gestellte Fragen der Bürgerinnen und Bürger auf www.obk.de/faq in Textform und mit Videos. Die Videos sind außerdem über www.obk.de/youtube abrufbar.

„Uns ist wichtig, dass die Menschen gut informiert sind, damit sie dann auch entsprechend der Vorgaben handeln können. Infektionsketten zu durchbrechen ist nach wie vor unser oberstes Ziel. Nur, wenn Betroffene richtig reagieren, kann das gelingen“, sagt Kaija Elvermann, Leitung des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises.

Generell ist zu beachten, dass ein positiver Test zur Isolation verpflichtet. Das gilt für vollständig immunisierte Personen (geimpft und genesen) und für ungeimpfte Personen!

Positiver Selbst- bzw. Schnelltest muss mit PCR-Test überprüft werden!

Ein positiver Schnell- bzw. Selbsttest (PoC) muss immer mit einem PCR-Test überprüft werden. Das PCR-Testverfahren ist empfindlicher und verlässlicher als das PoC-Testverfahren. „Der PCR-Test muss durch ein anerkanntes Labor ausgewertet werden. Das schreibt die Test- und Quarantäneverordnung NRW vor“, weiß Kaija Elvermann.

Der Abstrich kann unter anderem in einigen Teststellen, einer ärztlichen Praxis oder direkt im Labor durchgeführt werden oder wird durch das Gesundheitsamt angeordnet. Nach der Entnahme erfolgt die Auswertung im anerkannten Labor. Diese Auswertung nimmt Zeit in Anspruch und dauert mehrere Stunden. Das Ergebnis liegt in der Regel binnen 24 bis 48 Stunden vor.

PCR-Schnelltests kann das Gesundheitsamt nicht anerkennen!

Eine Auswertung in einem PCR-Schnelltestgerät (sogenannter PoC-PCR), wie es in wenigen Teststellen gegen Bezahlung angeboten wird, reicht aktuell nicht aus! „Die Verordnung sieht das nicht vor. Wir können solche Tests, die man als PCR-Schnelltest einordnen kann, nicht anerkennen. Dieses Vorgehen entspricht auch den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Die Kosten dafür werden nicht übernommen“, macht Kaija Elvermann deutlich.

 

Die wichtigsten Fragen im Kurzüberblick:

 

  • Was mache ich, wenn mein Selbsttest positiv ist?
    Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder dem Gesundheitsamt (www.obk.de/virusmelder) zu melden und einem PCR-Test (kostenfrei) zu unterziehen. Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests müssen Sie sich bestmöglich absondern. Unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, sind zu vermeiden. Die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sind strikt einzuhalten. 

    Ist das Ergebnis des PCR-Testes positiv, ist die Quarantäne weiterhin einzuhalten und das Gesundheitsamt nimmt zu einem späteren Zeitpunkt eigenständig Kontakt zu Ihnen auf.
     
  • Was ist zu tun, wenn ich in der Teststelle positiv auf COVID-19 getestet werden
    Sie müssen sich sofort nach Erhalt des positiven Ergebnisses eines Coronas-Schnelltestes in häusliche Quarantäne begeben. Auch für Ihre Haushaltsmitglieder gilt eine Quarantänepflicht (Ausnahme: Haushaltsmitglieder sind vollständig immunisiert und haben keine Symptome).

    Das Ergebnis des Schnelltests wird durch einen PCR-Test überprüft (kostenfrei). Die Teststelle klärt mit Ihnen ab, auf welchem Wege der PCR-Test durchgeführt wird (Labor oder Gesundheitsamt).
     
  • Was mache ich, wenn ein PCR-Test die Infektion bestätigt?
    Sie müssen sich sofort nach Erhalt des positiven Ergebnisses eines PCR-Tests in häusliche Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises erfährt über das Labor von Ihrem Testergebnis und ruft Sie zu einem späteren Zeitpunkt eigenständig an.

    Sie sind verpflichtet, Ihre engen Kontaktpersonen über den positiven Test zu informieren. Für Haushaltsmitglieder gilt eine Quarantänepflicht (Ausnahme: Haushaltsmitglieder sind vollständig immunisiert und haben keine Symptome).

    Bitte erstellen Sie bis zum Anruf durch das Gesundheitsamt eine Liste Ihrer engen Kontakte (Vorlage auf www.obk.de/kontaktliste).
     
  • Wohin wende ich mich, wenn ich Symptome habe?
    Die Bürgertestung richtet sich nur an Personen ohne Symptome. Symptomatische Personen dürfen die Teststellen nicht aufsuchen! Bitte wenden Sie sich bei Symptomen deshalb telefonisch an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Die Praxis klärt das weitere Verfahren mit Ihnen ab. In der Regel wird ein PCR-Test (kostenfrei!) durchgeführt, um eine Coronainfektion auszuschließen.


Letzte Änderung: 11. November 2021