11.12.2021: Impfterminvergabe für Kinder freigeschaltet

Impftermine für Kinder zwischen fünf und elf Jahren können über www.obk.de/impfen gebucht werden.

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis hat die Impfterminvergabe unter www.obk.de/impfen angepasst. Neben Impfterminen für Personen ab zwölf Jahren, können dort nun auch Erstimpfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren gebucht werden. Zunächst wurden 1.250 Erstimpfungs-Termine bis Mitte Januar eingestellt. Termine für die Zweitimpfung werden nach der Erstimpfung direkt vor Ort vergeben.

Die Kinder-Impfungen werden ausschließlich in der Impfstelle Gummersbach angeboten. Dort wird aktuell eine gesonderte Impfstraße für diese Altersgruppe eingerichtet, in der ab dem 17.12.2021 die Kinder-Impfungen parallel zu den Impfungen der Jugendlichen und Erwachsenen durchgeführt werden (siehe auch Pressemitteilung vom 10.12.2021). Personen ab zwölf Jahren können sich mit Termin in den Impfstellen Gummersbach, Hückeswagen und Waldbröl impfen lassen. Auch für diese Altersgruppen wurden heute weitere Termine bis Mitte Januar freigeschaltet.

Die Terminvergabe auf www.obk.de/impfen differenziert bei der Anmeldung zwischen den Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren und den Angebot für ältere Personen. Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass die Kinder-Impfungen ausschließlich über das dafür vorgesehene Auswahlfeld gebucht werden können! Sie können nicht über das Auswahlfeld für Impfungen ab 12 Jahren gebucht werden, da die Impfungen dieser Altersgruppe getrennt von den Kinder-Impfungen durchgeführt werden.

Kinder-Impfungen werden entsprechend der STIKO-Empfehlung durchgeführt:

"In Abwägung aller bisher vorhandenen Daten empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von 5-11 Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen. Zusätzlich wird die Impfung Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (z. B. Hochbetagte sowie Immunsupprimierte). Darüber hinaus können auch 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht."

Besuchsregeln für die jungen Impflinge

Die Kinder müssen durch eine sorgeberechtigte Person in die Impfstelle begleitet werden. Mehr als eine Begleitperson kann aus organisatorischen Gründen in der Regel nicht zugelassen werden. Die notwendigen Impfunterlagen sollten fertig ausgefüllt in doppelter Ausführung mitgebracht werden (Auf www.obk.de/impfunterlagen abrufbar).

Für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, besteht beim Besuch der Impfstelle aufgrund der Corona-Schutzverordnung keine Maskenpflicht. Der Oberbergische Kreis bittet im Sinne des Hausrechts darum, dass auch die Kinder im nicht-schulpflichtigen Alter freiwillig eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung tragen. „Wenn keine Maske getragen werden kann, sollte ein maximal 24 Stunden altes negatives Schnelltest-Ergebnis vorgelegt werden. Wir möchten das Ansteckungsrisiko damit möglichst reduzieren. Bitte kommen Sie deshalb auch nicht in die Impfstelle, wenn Ihr Kind einen Infekt und/oder Fieber hat“, sagt Ralf Schmallenbach.



Letzte Änderung: 11. Dezember 2021