12.01.2022: Religionsveranstaltungen: Weiterhin 3G und Maskenpflicht

Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises wird verlängert.

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis verlängert im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Schutzmaßnahmen für die Ausübung von und Teilnahme an Religionsveranstaltungen. Die 3G-Regelung sowie die Maskenpflicht für Versammlungen zur Religionsausübung werden bis zum 31.01.2022 verlängert. Die Allgemeinverfügung vom heutigen Tag kann auf www.obk.de/corona-av abgerufen werden.



Letzte Änderung: 12. Januar 2022