31.01.2022: Allgemeinverfügung zu Versammlungen zu Religionsausübungen läuft aus

Hohes Schutzniveau soll jedoch bleiben

Oberbergischer Kreis. Weil das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis inzwischen mit dem Infektionsgeschehen auf Bundes- und Landesebene vergleichbar ist, wird die am 31.01.2022 auslaufende Allgemeinverfügung betreffend Versammlungen zur Religionsausübung nicht verlängert. „Es ist aus rechtlichen Gründen in einer solchen Situation nicht mehr darstellbar, dass der Oberbergische Kreis weiterhin einen Sonderweg geht und über die ohnehin geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung hinausgehende Anforderungen aufstellt“, so die Kreisverwaltung.

In einer Videokonferenz am heutigen Montag begrüßten die Vertreter der Religionsgemeinschaften das Auslaufen der Allgemeinverfügung, waren sich aber mit dem Kreis geleichzeitig darin einig, dass das Auslaufen der Allgemeinverfügung nicht dazu führen dürfe, das Schutzniveau im Kontext von Versammlungen zur Religionsausübung zu reduzieren. Etablierte Standards wolle man weitestgehend beibehalten; dass die behördliche Anordnung nunmehr jedoch gegenüber der Eigenverantwortung der Religionsgemeinschaften ein Stück weit zurücktritt, sei angesichts der aktuellen Lage angemessen.



Letzte Änderung: 31. Januar 2022