01.02.2022: Geflügelpest: Ausbruch in einer kleineren Geflügelhaltung

Nachweis durch das Friedrich-Löffler-Institut

Oberbergischer Kreis. Nachdem am letzten Freitag in einer Geflügelhaltung in Wipperfürth der Verdacht auf Geflügelpest festgestellt wurde, hat nun das Friedrich-Löffler-Institut am 01.02.2022 das hochansteckende Influenzavirus H5N1 nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch der sogenannten Geflügelpest amtlich festgestellt. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine kleinere Hobbyhaltung mit Hühnern, Gänsen und Enten. Die meisten Tiere des Bestandes sind innerhalb weniger Tage an der Krankheit gestorben, die restlichen Tiere wurden am letzten Freitag getötet werden.

Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt. Eine Schutzzone und eine Überwachungszone wurden eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten. Die Betriebe unterliegen der amtlichen Beobachtung und es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten, Eier dürfen aus den Betrieben grundsätzlich nicht verbracht werden, Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall durch das Veterinäramt erteilt werden. Grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen sind von jedem Geflügelhalter einzuhalten. So sind Ställe und sonstige Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern und dürfen von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung betreten werden, die nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt wird. Jeder Geflügelhalter muss eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorhalten.

Verlaufen die Untersuchungen negativ, können die Maßnahmen in der Schutzzone nach 21 Tagen gelockert und nach 30 Tagen in beiden Zonen wieder aufgehoben werden.

Die in den Sperrzonen angeordneten Schutzmaßnahmen können auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/gefluegelpest eingesehen werden. Dort ist auch eine interaktive Karte hinterlegt, in der die Ausmaße der Sperrzonen dargestellt ist.

In Nordrhein-Westfalen sind bisher 9 Geflügelpestausbrüche in Geflügelbetrieben in Ostwestfalen und im Kreis Wesel aufgetreten. Als Schutzmaßnahme gegen den Eintrag des Virus besteht in diesen Regionen eine großflächige Stallpflicht für alle empfänglichen Vögel. Sollten im Oberbergischen Kreis weitere Fälle auftreten, droht auch hier eine kreisweite Stallpflicht.

Seit Mitte Oktober 2021 wurden in Deutschland erneut Hunderte von HPAIV-infizierten Wildvögeln aus mindestens zwölf Bundesländern sowie über 50 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln aus zahlreichen Bundesländern gemeldet.

Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihr natürliches Reservoir in wildlebenden Wasservögeln hat. Auch wenn die Geflügelpestviren wie die menschlichen Grippeerreger zu den Influenzaviren gehören, besteht keine direkte Gefahr für die Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest. Es gibt bisher keine Hinweise, dass die zurzeit in Deutschland kursierenden Geflügelpestviren für den Menschen ansteckend sind.

Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises appelliert an die Geflügelhalter auch außerhalb der Sperrzonen, ihre Geflügelbestände vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich zu schützen. Wer kann, sollte seine Tiere jetzt schon aufstallen oder das Gehege von oben abdecken und an den Seiten mit Netzen oder engmaschigem Draht versehen, so dass kein Virus über den Kot oder Wildvögel in das Gehege gelangen kann. Futter und Wasser darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen angeboten werden. Bei erhöhten Tierverlusten ist der Tierarzt hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären. Ausführliche Informationen zur Geflügelpest und zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter dem Stichwort Gefügelpest.

Geflügelhaltungen müssen dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Ist dies bisher nicht geschehen, sollte die Meldung auch bei Hobbyhaltungen schnellstens nachgeholt werden.

Das Veterinäramt hat ein Bürgertelefon eingerichtet. Unter der Telefonnummer 02261/88-3888 zu den üblichen Servicezeiten des Bürgertelefons werden Ihnen alle Fragen um die Geflügelpest beantwortet.



Letzte Änderung: 1. Februar 2022