11.02.2022: Führerscheinumtausch: Fristverlängerung und Aussetzung des Verwarngeldes

Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises weist auf eine Änderung im Zusammenhang mit der geltenden Umtauschpflicht für alte Führerscheine hin.

Oberbergischer Kreis. Die Innenministerkonferenz hat sich mit Beschluss vom 17.01.2022 dafür ausgesprochen, die Fahrerlaubnisverordnung entsprechend zu ändern und die zunächst bis 19.01.2022 laufende Umtauschfrist bis 19.07.2022 zu verlängern. Bis zum Inkrafttreten dieser Änderung soll von Verwarngeldern abgesehen werden.

Dies betrifft nur die Gruppe derjenigen Fahrerlaubnisinhaberinnen und –inhaber, die noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen und zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehören. Sie haben somit noch etwas länger Zeit, sich um den Umtausch zu kümmern und können im Falle einer polizeilichen Kontrolle auf die Aussetzung des Verwarngeldes verweisen.

Die nächste relevante Umtauschfrist gilt dann für diejenigen Inhaberinnen und -Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die ihren Führerschein bis zum 19.01.2023 umtauschen müssen.

Hierzu muss die Führerscheinstelle des Oberbergischen Kreises im Rahmen eines zuvor unter termine.obk.de online vereinbarten Termins im Straßenverkehrsamt, Gummersbacher Str. 41A, 51645 Gummersbach-Niederseßmar, aufgesucht werden.
Noch einfacher: Die Bewohner von Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth und demnächst auch Marienheide können den Führerscheinumtausch auch in den Bürgerbüros ihres jeweiligen Wohnortes beantragen.

Für alle anderen Fahrerlaubnisinhaberinnen und –inhaber gelten noch längere Fristen, die unter www.obk.de/eu-fuehrerschein nachzulesen sind, über die der Oberbergische Kreis aber auch weiterhin regelmäßig informieren wird.



Letzte Änderung: 11. Februar 2022