18.07.2022: Allgemeinverfügung zur Fahrerlaubnis aus der Ukraine

Das Straßenverkehrsamt informiert über eine am 18.07.2022 veröffentlichte Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Köln, die das aktuell geltende Fahrerlaubnisrecht für aus der Ukraine Geflüchtete maßgeblich ändert.

Oberbergischer Kreis. In Erwartung einer angekündigten EU-Verordnung, durch die die ukrainischen Führerscheine anerkannt werden sollen, wird die derzeit gemäß Fahrerlaubnisverordnung geltende Frist von 6 Monaten zur Umschreibung der Fahrerlaubnis auf 12 Monate bzw. längstens bis zum 23.02.2023 verlängert.

Die ukrainische Fahrerlaubnis ist daher nun auch ohne Umschreibung bis 23.02.2023 gültig. Eine Bescheinigung über die Ausnahmegenehmigung im Sinne des § 74 Abs.4 der Fahrerlaubnisvorordnung ist nicht erforderlich. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen empfohlen, eine Kopie der Allgemeinverfügung mitzuführen. Die Verfügung ist auch unter www.obk.de/fahren-ua hinterlegt.

Die Fahrberechtigung wird sich dann aus der EU-Verordnung ergeben. Sollte es nicht zur Verabschiedung der geplanten Verordnung kommen, haben die aus der Ukraine Geflüchteten bis zum 23. Februar 2023 Zeit, sich um eine Umschreibung ihrer Fahrerlaubnis, für die die Ablegung sowohl der theoretischen als auch der praktischen Fahrprüfung erforderlich ist, zu bemühen.

Der Oberbergische Kreis informiert auch weiterhin über maßgebliche Änderungen der Rechtslage, um für die Betroffenen soweit wie möglich Planungssicherheit zu schaffen.



Letzte Änderung: 18. Juli 2022