02.12.2022: Geflügelpest weitestgehend getilgt

Aufhebung aller Maßnahmen in Reichshof

Oberbergischer Kreis. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Reichshof, Morsbach und Windeck sind die umfangreichen Untersuchungen des Veterinäramtes vollständig abgeschlossen und es haben sich auch in der Umgebung keine Hinweise auf ein weiteres Seuchengeschehen ergeben. Nachdem vor kurzem die ersten strengen Auflagen etwas gelockert werden konnten, hebt das Veterinäramt am Sonntag, den 04.12.2022, nun auch die Überwachungszone Reichshof, von der auch Teile Bergneustadts, Gummersbachs, Wiehls und Nümbrechts betroffen waren, auf. Die Aufhebung der Überwachungszonen der Ausbrüche in Morsbach und Windeck wird zum 09.12.2022 folgen, immer vorausgesetzt, dass keine neuen Geflügelpestfälle festgestellt werden. Da diese Ausbrüche auf den Zukauf von infizierten Vögeln zurückgeführt werden konnten und nicht durch Wildvögel verursacht wurden, musste in den zugehörigen Überwachungszonen weder eine Aufstallungspflicht noch Einschränkungen für Eier verhängt werden. Die Ordnungsdezernentin des Oberbergischen Kreises, Frau Birgit Hähn, ist erleichtert, dass die drastischen Einschränkungen für die Geflügelhaltungen wie die Aufstallungspflicht und das Verbringungsverbot für Eier damit im ganzen Kreisgebiet vollständig entfallen.

Das Veterinäramt weist allerdings darauf hin, dass weiter eine Gefahr für die Geflügelhaltungen besteht. Der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Stefan Kohler, geht davon aus, dass das Aviäre Influenzavirus in der Wildvogelpopulation weiter zirkuliert. Untersuchungen von Wildvögeln im Oberbergischen Kreis waren zwar bisher negativ, allerdings werden in NRW und auch im angrenzenden Rheinland-Pfalz immer wieder Nachweise des Virus bei Wildvögeln gemeldet. Das Risiko eines weiteren Geflügelpestausbruches wird bis zum Ende des Vogelzuges im April weiter als extrem hoch angesehen. Das Veterinäramt empfiehlt deswegen, die im Rahmen der Sperrmaßnahmen eingerichteten Biosicherheitsmaßnahmen wie die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Schutzkleidung oder die Abdeckung von Geflügelhaltungen vorerst beizubehalten.

Die für die Geflügelhaltungen im Oberbergischen Kreis zuständige Amtstierärztin Ulrike Daniels verweist auf einen gemeinsamen Leitfaden der Geflügelverbände, Bauernverbände, Tierärzteschaft und Behörden zur Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Tierseuchenprävention. Der Leitfaden ist von allen Geflügelhaltenden anzuwenden und enthält Biosicherheitsmaßnahmen, Hinweise zur Früherkennung und eine Untersuchungspflicht bei der Abgabe von Geflügel. Wird der Leitfaden nicht umgesetzt, können Entschädigungsleistungen im Seuchenfall gestrichen werden.

Der Leitfaden kann ebenso wie die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und weitere Informationen zum Thema Geflügelhaltung auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/gefluegelpest eingesehen werden.

Fragen zur aktuellen Seuchenlage und Vorbeugemaßnahmen beantwortet das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02261/883940.



Letzte Änderung: 2. Dezember 2022