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19.09.2024: 18.09.2024: Einleitung des Benehmensverfahrens zum Kreishaushalt 2025/2026
Oberbergischer Kreis verzehrt Eigenkapital, um kreisangehörige Kommunen finanziell größtmöglich zu entlasten.
Oberbergischer Kreis. „Wir verzehren nicht nur das Eigenkapital des Kreises, sondern nutzen alle Instrumente, die das geltende Haushaltsrecht bietet, um die Kommunen finanziell größtmöglich zu entlasten. Dass es gleichwohl zu einer deutlichen Mehrbelastung der Kommunen kommt, ist sehr bedauerlich, aber nicht auf das Wirken des Kreises, sondern auf rückläufiges Wachstum im ganzen Land sowie erheblich steigende Sozialaufwendungen zurückzuführen“, so Landrat Jochen Hagt, der mit deutlichen Worten am 18.09.2024 den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen aktuelle Eckdaten zum Kreishaushalt 2025/2026 sowie zur mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027-2029 vorgestellt hat.
Die Eckpunkte des Haushaltes sehen einerseits deutliche Steigerungen in den Zahllasten der kreisangehörigen Kommunen vor; andererseits vermeidet der Oberbergische Kreis eine noch viel stärkere Belastung der kreisangehörigen Kommunen unter anderem durch eine erhebliche Inanspruchnahme des Eigenkapitals sowie ein Ausschöpfen aller haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.
So sieht der aktuelle Stand des Haushaltsentwurfes vor, dass der Kreis die sog. Ausgleichsrücklage abweichend von der bisherigen Beschlusslage des Kreistages vollständig im Zeitraum 2025/2026 auflösen wird. Selbst ein „Sockelbetrag“ der Ausgleichsrücklage, der nach einem Grundsatzbeschluss des Kreistages grundsätzlich in der Bilanz des Kreises ausgewiesen werden sollte, soll zur Senkung der Umlagelast der Kommunen in den nächsten Jahren eingesetzt werden.
Darüber hinaus will der Kreis die in den vergangenen Jahren aufgelaufenen corona- und ukrainekriegsbedingten finanziellen Nachteile, die auf einen Betrag in Höhe von rd. 6,9 Mio. Euro aufgelaufen sind, komplett und unmittelbar über die sog. Allgemeine Rücklage ausbuchen. Die Kreisumlage belastende Abschreibungen über den möglichen Zeitraum von bis zu 50 Jahren werden also nicht geplant. Im Gegenzug reduziert sich in 2025 zusätzlich das Eigenkapital des Kreises.
Ab dem Jahr 2027 will der Kreis zudem mit dem neuen in das Haushaltsrecht aufgenommene Instrument des Verlustvortrages arbeiten. Landrat und Kreiskämmerer hoffen in diesem Zusammenhang darauf, dass sich die gesamtwirtschaftliche Situation in den Folgejahren Schritt für Schritt verbessert. „Aktuell sind die Rahmenbedingungen, die wir hier vorfinden, allerdings denkbar schlecht“, so Kreisdirektor und -kämmerer Klaus Grootens.
Schließlich wird für den Bereich des Personaletats ein globaler Minderaufwand in Höhe von 2% der Aufwendungen angesetzt. Angesichts des Fachkräftemangels, der auch die öffentliche Verwaltung betrifft, und durch personalwirtschaftliche Maßnahmen wie verzögerte Stellenwiederbesetzungen will der Kreis also Einsparungen auch in diesem Bereich erzielen.
Bei der Aufstellung des Haushaltes seien sämtliche Ansätze noch einmal in besonderer Weise hinterfragt und im Zweifel auch gekürzt worden. „Hierdurch steigt allerdings das Risiko, dass wir in den kommenden zwei Jahren überplanmäßig Mittel bereitstellen müssen, stark an“, so Landrat Jochen Hagt, der darauf hinweist, dass auch in diesem Jahr Mehraufwendungen für die Jugendhilfe in Höhe von ca. 3,4 Mio. Euro und Mehraufwendungen für den Sozialetat in Höhe von etwa 10,0 Mio. Euro anfallen werden. „Die Bürgergeldreform, damit einhergegangene höhere Regelsätze, längere Karenzzeiten und Freigrenzen sowie die Zahl der Geflüchteten haben hieran einen großen Anteil mit der Folge, dass auch der Kreis „ans Tafelsilber“ gehen muss. Dass das nicht langfristig so funktioniert und allein der Not geschuldet ist, ist mir vollkommen klar“, so Hagt, der appelliert:
„Es kann nicht sein, dass vor allem der Bundesgesetzgeber immer wieder Beschlüsse zu Lasten der kommunalen Familie fasst. Schließlich sind die kommunalen Gebietskörperschaften die allerletzten in der Kette, die schlussendlich das mit großem Aufwand umsetzen und bezahlen müssen, was der Bundesgesetzgeber als gesetzlichen Anspruch vorsieht“.
„Insgesamt seien Kostensteigerungen im Sozialetat durchaus absehbar gewesen, dass es uns dann so sehr trifft, hatten wir jedoch vor zwei Jahren so nicht vorausgesehen“, so Landrat Jochen Hagt.
Auch Wipperfürths Bürgermeisterin Anne Loth betont als diesjährige Sprecherin der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister: „Trotz der erkennbaren intensiven Bemühungen des Kreises, die finanzielle Belastung der Kommunen zu mildern, bleibt die Situation für uns äußerst angespannt. Die fortwährenden Kostensteigerungen, vor allem im Sozialbereich, treffen uns schwer. Es ist dringend notwendig, dass Bund und Länder ihre Verantwortung wahrnehmen und die Rahmenbedingungen überdenken, denn die Handlungsfähigkeit der Kommunen ist ein zentraler Baustein für eine funktionierende Gesellschaft.“
Insoweit stellen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gemeinsam mit Landrat Hagt beim gemeinsamen Termin zur Vorstellung der Eckdaten des Haushaltsentwurfes fest: „Wir sitzen hier alle in einem Boot“.
„Im Zuge des förmlichen Verfahrens zur Benehmensherstellung hinsichtlich des Kreisumlagenhebesatzes besteht darüber hinaus für die kreisangehörigen Kommunen die Möglichkeit, die Haushaltswirtschaft des Kreises zu bewerten und sich schriftlich hierzu zu äußern.“ ergänzt Frau Loth abschließend.
Finanzielle „Unterstützung“ erhält der Oberbergische Kreis im Jahr 2025 unter anderem aus der eigenen Pflegeschule AGewiS. Diese verzichtet in den Jahren 2025 und 2026 nicht nur auf einen jährlichen Zuschuss, sondern wird dem Oberbergischen Kreis im Jahr 2026 1,3 Mio. Euro aus der eigenen Rücklage zur Senkung der Kreisumlage zuführen.
Noch nicht gesichert im Haushalt seien die Erkenntnisse der Kreisverwaltung zur Höhe der Landschaftsumlage. „Ob der Hebesatz in diesem Jahr und in den Folgejahren steigt und wenn ja, in welchem Umfang, wird der Kreis einigermaßen verbindlich erst im Oktober erfahren“, so Kreiskämmerer Grootens. „Informell haben wir das Gespräch mit dem neuen Kämmerer des LVR bereits gesucht, um ihm die Situation hier vor Ort deutlich zu machen“, so Grootens weiter. Der Ausgang der Haushaltsberatungen auf Ebene des LVR bleibe aber abzuwarten.
Gleichermaßen wartet der Oberbergische Kreis auf die eigentlich längst überfälligen sogenannten Orientierungsdaten des Landes. Sollten sich daraus neue Erkenntnisse ergeben, so wird der Kreis dies im Rahmen der weiteren Haushaltsaufstellung und –beratungen berücksichtigen.
Der Kreishaushalt in Zahlen
2024 | 2025 | 2026 | |
Hebesatz in Prozent |
36,5327 | 39,7750 | 40,5477 |
Hebesatz in Prozent |
29,0950 | 32,4494 | 32,9871 |
Hebesatz (Mittelwert) in Prozent |
2,0363 | 1,5256 | 1,6033 |
Hebesatz in Prozent |
0,3127 | 0,3006 | 0,3052 |
Prognose in Mio. Euro |
86,1 | 90,5 | 95,7 |
Aufwand in Mio. Euro |
54,7 | 71,9 | 71,9 |
Aufwand Jugendhilfeetat in Mio. Euro |
116,7 | 142,5 | 148,3 |
Personal- und Versorgungsaufwand |
125,1 | 128,9 | 133,4 |
Einsatz Ausgleichsrücklage |
5,0 | 14,0 | 11,1 |
Einsatz Allgemeine |
0,0 | 6,9 | 0,8 |
Letzte Änderung: 19. September 2024