26.06.2025: Neue Verfahrensweise bei der Abgabe von Verpflichtungserklärungen

Oberbergischer Kreis informiert über neue Verfahrensweise bei der Abgabe von Verpflichtungserklärungen (Besuchseinladungen).

Oberbergischer Kreis. Ab dem 01.07.2025 ändert sich das Verfahren zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde des Oberbergischen Kreises.

Bislang hatten die einladenden Personen nur die Möglichkeit, das Formular für die Verpflichtungserklärung für ihre aus dem Ausland kommenden Gäste online auszufüllen.

Mit Hilfe von VisitVIS-Online können nun neben diesem Formular auch sämtliche benötigte Unterlagen hochgeladen werden. Es besteht die Möglichkeit, Anhänge wie Verdienstnachweise, Passkopien und sonstige Dokumente der Verpflichtungserklärung hinzuzufügen. Die Daten werden anschließend sicher verschlüsselt an die Ausländerbehörde versendet, dort in das entsprechende Verfahren übernommen und zeitnah geprüft.  

Kommt die Ausländerbehörde hierbei zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung vorliegen, erhalten die jeweiligen einladenden Personen hierüber eine schriftliche Bestätigung. Dieser Bestätigung ist ein QR-Code beigefügt, mit dem sich die Betroffenen dann online einen Termin zur persönlichen Unterschrift und Abholung der Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde buchen müssen. Die Wartezeiten in der Ausländerbehörde werden mit dieser neuen Verfahrensweise erheblich verkürzt.  

Sofern die Prüfung ergibt, dass die Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nicht vorliegen, erhalten die betroffenen Personen auch hierüber eine Mitteilung. Im Gegensatz zur bisherigen Verfahrensweise ist in diesem Fall eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde überhaupt nicht mehr erforderlich.

Selbstverständlich besteht im Ausnahmefall weiterhin die Möglichkeit, alle notwendigen Unterlagen zu den Öffnungszeiten der Ausländerbehörde persönlich abzugeben. Eine inhaltliche Prüfung und Entscheidung, ob die Verpflichtungserklärung ausgestellt wird, ergeht an diesem Tag jedoch nicht. Somit wäre gegebenenfalls eine weitere Vorsprache in der Ausländerbehörde erforderlich.

Weiter Informationen erhalten Sie unter (www.obk.de/besuchseinladung)



Letzte Änderung: 26. Juni 2025